Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5207 170 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 120 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 140 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Seat Alhambra 255/30R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K49) T91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, 215/35R19 A01) bis A10)
IN
Toledo N225) T85) BF2) K01)
AB
(außer Freetrack)
R
225/35R19
VO
G7X) K04) K51) T88)
R
ZU
235/30R19
N
K04) K51) T86)
O
SI
R
VE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SE
5FP e9*2007/46*6394*..
LE
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
E
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
EI
-R
85 bis 140 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10)
9
(Ausführung mit BF3)
§1
serienmäßiger
H
Verbreiterung)
AC
N
G
N
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U
AG
5FP e9*2007/46*6394*..
TR
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
EI
R
221 Seat Cupra Ateca 225/40R19 A02) bis A10)
ZU
BF3) EB1)
T
H
IC
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
-N
5FP e9*2007/46*6394*..
IG
LT
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
Ü
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
G
N
85 bis 110 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10)
U
(Ausführung ohne BF3)
T
EN
serienmäßiger
M
Verbreiterung)
KU
O
D
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit BF2) EB2) G8V) T88)
kleinster
Serienbereifung 195/..
oder 205/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10)
IN
(Limousine, Kombi, mit BF2) EB2) T88)
AB
kleinster
R
Serienbereifung 225/..)
VO
R
ZU
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N
1P e9*2001/116*0052*..
O
SI
1PN e9*2007/46*0013*..
R
VE
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
SE
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
LE
63 bis 155 Seat Leon 215/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit T85) BF2) K01)
E
N
kleinster
EI
-R
Sommerbereifung 225/35R19
195/.. oder 205/..) G2P) K04) K51)
9
§1
H
235/30R19
AC
K04) K51) T86)
N
G
N
U
AG
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TR
1P e9*2001/116*0052*..
N
EI
1PN e9*2007/46*0013*..
R
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
ZU
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
T
H
75 bis 195 Seat Leon 225/35R19 A01) bis A10)
IC
(Ausführungen mit BF2) K01) K04) K51)
-N
kleinster 235/30R19
IG
Sommerbereifung 225/..) T86)
LT
Ü
G
N
U
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T
EN
5F e9*2007/46*0094*..
M
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
KU
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
O
D
63 bis 110 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; T85) BF2) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 225/35R19
Hinterachse) A01) G0S) K03) K04)
235/30R19
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10)
!
(3-türer, 5-türer, Kombi; N225) T85) BF2) E62)
FO
Ausführungen mit
IN
Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19
AB
A01) GCP) K03) K04)
R
VO
235/30R19
R
ZU
A01) K03) K04) T86)
N
O
SI
R
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VE
5F e9*2007/46*0094*..
SE
LE
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
E
N
213 bis 221 Seat Leon 225/35R19 A01) bis A10)
EI
-R
(Cupra) BF2) K03) K04)
235/30R19
9
§1
T86)
H
AC
N
G
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N
U
5F e9*2007/46*0094*..
AG
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
TR
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
N
EI
228 Seat Leon 225/35R19 A02) bis A10)
R
(CUPRA R) BF2)
ZU
235/30R19
T
H
IC
-N
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
IG
LT
KN e9*2007/46*6666*..
Ü
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
G
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
U
110 bis 140 Seat Tarraco 235/45R19 A02) bis A10)
T
EN
A93a) BF3)
M
KU
235/50R19
O
D
ER1)
245/45R19
ER3)
255/45R19
ER2)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
!
FO
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
IN
AB
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
R
VO
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
R
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
ZU
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
N
O
zulässig.
SI
R
VE
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
SE
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
LE
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
E
N
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
EI
-R
9
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
§1
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
H
AC
Radkontur hinausragen.
N
G
N
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
U
AG
Befestigungsteile zu verwenden.
TR
N
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
EI
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
R
ZU
T
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
H
IC
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
-N
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
IG
LT
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
Ü
werden.
G
N
U
T
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
EN
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
M
KU
wird.
O
D
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5207
Anzugsmoment: 170 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 120 Nm
!
FO
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
IN
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
AB
Zubehörkit: 5246
R
Anzugsmoment: 140 Nm
VO
R
ZU
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
N
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
O
SI
R
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
VE
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
SE
LE
EB1)
E
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
N
EI
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm
-R
9
§1
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
H
• Achse 1: Faustsattel Kennz. ATE CN 4FF Audi Emblem mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm
AC
N
G
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
N
U
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
AG
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
TR
N
EI
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
R
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
ZU
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
T
H
IC
-N
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
IG
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
LT
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Ü
G
N
U
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
T
EN
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
M
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
KU
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
O
D
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
!
FO
IN
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
AB
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
R
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
VO
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
R
ZU
N
GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
O
SI
205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
R
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
VE
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
SE
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
LE
E
N
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
EI
-R
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
9
Radmitte herzustellen.
§1
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
H
AC
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
N
genannten Bereich abgedeckt sein.
G
N
U
AG
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
TR
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
N
Radmitte herzustellen.
EI
R
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
ZU
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
T
H
genannten Bereich abgedeckt sein.
IC
-N
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
IG
LT
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Ü
Radmitte herzustellen.
G
N
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
U
T
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
EN
genannten Bereich abgedeckt sein.
M
KU
O
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
D
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
!
FO
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
IN
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
AB
R
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
VO
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
R
ZU
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
N
O
SI
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
R
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
VE
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
SE
LE
Die Anlage 24a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
E
N
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
EI
-R
9
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019
§1
H
AC
N
G
N
U
AG
TR
N
EI
R
ZU
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
EN
M
KU
O
D