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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        8100_7017
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    112Y
               Radausführungskennz.:                                             112Y
               Radgröße:                                                       7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         75,00 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 Øi57,1 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                             680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             170 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               7MS                         e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 150    Seat Alhambra         225/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                            BF1) ER2) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                            e9*2001/116*0050*..
               5PN                           e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147    Seat Altea, Altea XL,   205/50R17                            A02) bis A10)
                             Toledo                  A01) ER1) K03) N215)                 BF2)
                             (außer Freetrack)
                                                     205/50R17 M+S
                                                     A01) ER1) K03)

                                                     215/45R17
                                                     ER1) N225)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140    Seat Ateca             215/50R17                             A02) bis A10)
                             (Ausführung mit        A93a)                                 BF3)
                             serienmäßiger
                             Verbreiterung)         215/55R17
                                                    A93a)

                                                     215/60R17
                                                     GEB)

                                                     225/50R17

                                                     225/55R17

                                                     235/50R17
                                                     A01) K03) K04)

                                                     235/55R17
                                                     A01) GEB) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110    Seat Ateca             215/50R17                                A02) bis A10)
                             (Ausführung ohne       A93a)                                    BF3)
                             serienmäßiger
                             Verbreiterung)         215/55R17
                                                    A93a)

                                                     215/60R17
                                                     A01) G01)

                                                     225/50R17

                                                     225/55R17
                                                     A01) G01)

                                                     235/50R17
                                                     A01) K01) K04)
§22 51764*03




                                                     235/55R17
                                                     A01) G01) K01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                           e9*2001/116*0072*..
               3RN                          e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     205/50R17                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi, mit                                          BF2) EB1)
                             kleinster              215/45R17
                             Serienbereifung 195/.. A93)
                             oder 205/..)
                                                    225/45R17

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                                                                             BF2) EB1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                            e9*2001/116*0052*..
               1PN                           e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155    Seat Leon               205/50R17                               A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       K03)                                    BF2)
                             kleinster
                             Sommerbereifung         215/45R17
                             195/.. oder 205/..)     A93) K03)

                                                     225/45R17
                                                     K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                          e9*2001/116*0052*..
               1PN                         e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195    Seat Leon             225/45R17                              A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF2) EF0) K01)
                             kleinster             225/45R17 M+S
                             Sommerbereifung
                             225/..)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Seat Leon                 205/45R17                          A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,        A93)                               BF2) E61)
                             Kombi; Ausführungen
§22 51764*03




                             mit Verbundlenker-        205/50R17
                             Hinterachse)
                                                       215/45R17
                                                       A93)

                                                      225/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221    Seat Leon                 205/45R17                          A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,        A93) N215)                         BF2) E62) EF0)
                             Kombi; Ausführungen
                             mit Mehrlenker-           205/50R17
                             Hinterachse)              N215)

                                                      215/45R17
                                                      A93) N225)

                                                      225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                          e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Seat Tarraco          215/65R17                               A02) bis A10)
                                                   A93) ER1)                               BF3)

                                                    225/60R17
                                                    A93) ER2)

                                                    225/65R17
                                                    A93a) ER2)

                                                    235/60R17
                                                    A93) ER2)

                                                    245/55R17
                                                    A93a) ER2)

                                                    245/60R17
                                                    ER2)
§22 51764*03




                                                    255/55R17
                                                    A01) ER2) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
§22 51764*03




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 170 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Faustsattel Kennz. ATE CN 4FF Audi Emblem mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 35a
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 51764*03




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 35a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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