Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5704.03
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Toledo 195/50R15 A01) bis A10)
K13)K35)F23)
215/45R15
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 110 Ibiza 185/55R15 A01) bis A10)
K38)M00) F23)
195/50R15
K38)
205/50R15
K16)
215/45R15
K16)
G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Cordoba 185/55R15 A01) bis A10)
K38)M00) F23)
195/50R15
K38)
205/50R15
K16)K55)
215/45R15
K16)K55)
G613/NT11E 850/750 4/100/57,18
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 110 Ibiza 185/55R15 A01) bis A10)
K38)M00) F23)
37 bis 110 Cordoba 195/50R15
K38)
205/50R15
K16)
215/45R15
K16)
44 bis 81 Cordoba Vario 185/55R15 A01) bis A10)
M00) F23)
195/50R15
205/50R15
K55)
215/45R15
K55)
e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57
Typ: 9KS
ABE / EG-Genehmigung: H307; e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Seat Inca 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K12)
195/50R15
e9*98/14*0006*15E 890/950 4/100/57
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*98/14*0049*09E 800/680(695) 4/100/57
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
Türsicke komplett umzulegen,
- desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
- insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
Radhaus stehen,
- die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
werden muss,
- die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
(Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
komplett umzulegen.
K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
nach außen zuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013
RA-000717-E0-104-13~SE-4-100-57-ET37_10R5704