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							Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                      Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 28.08.2020
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                Fahrzeughersteller               SEAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36321 571           LK112 ET30                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     800     2300    03/15
36322 571           LK112 ET30                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     800     2300    03/15
36459 571           LK112 ET30                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     800     2300    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 7N; KL; 3RN; KN; 5P; 5PN; 5FP; 3R; 5F
Zubehör                                    : 49367


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : 49389


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                             140 Nm für Typ : KN; 5FP; 7N
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24C; 24D;                    Altea Freetrack;
                                                       5FE                                    Frontantrieb;
                                         245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24D; 5FE; 68T                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                77 - 155 225/45R18 91  11A; 22Q; 24C; 24D                     721; 725; 73C; 74A;
                                         235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;                    74P; 77E
                                                       24D
                                         245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                       24C; 24D



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22Q; 24C; 24D;                Altea 4 Freetrack;
                                                       5FE                                Allradantrieb;
                                          245/35R18 88 11A; 22I; 22Q; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24D; 5FE                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                103 - 155 225/45R18 91 11A; 22Q; 24C; 24D                 721; 725; 73C; 74A;
                                          235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C;                74P; 77E
                                                       24D
                                          245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                       24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24C; 24D;               Altea Freetrack;
                                                         5FE                              Frontantrieb;
                                           245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D; 5FE; 68T                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                 77 - 155 225/45R18 91   11A; 22Q; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                           235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;              74P; 77E
                                                         24D
                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88  11A; 22Q; 24C; 24D;              Altea 4 Freetrack;
                                                         5FE                              Allradantrieb;
                                           245/35R18 88  11A; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D; 5FE                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                 103 - 155 225/45R18 91  11A; 22Q; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                           235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;              74P; 77E
                                                         24D
                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 215/45R18 89            11A; 245                 Allradantrieb;
                                         225/45R18 91            11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                         225/50R18 95            11A; 241; 246; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R18 94            11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/50R18 97            11A; 24C; 244            721; 725; 73C; 74A;
                                         245/40R18 93            11A; 241; 246; 248       74P; 76O; 77E; 83D
                                         245/45R18 96            11A; 241; 246; 248
                                         255/45R18 99            11A; 24C; 244




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W     11A; 21P; 22H; 24J;           Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..                             248; 51J                      Frontantrieb;
                                 75 - 147 215/40R18 89Y     11A; 21P; 22H; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                     75 - 155 225/40R18 92  11A; 21P; 22F; 24J;           721; 725; 729; 73C;
                                                            248                           74A; 74P; 77E
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24J;
                                                            248
                                              245/35R18 88Y 11A; 22F; 244; 5FE;
                                                            57F; 570
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 125 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 24J;           Kombi; Frontantrieb;
3RN            e9*2007/46*0011*..                           248; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 155 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 24J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            248; 51J                      721; 725; 729; 73C;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22F; 24J;           74A; 74P; 77E
                                                            248
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24J;
                                                            248
                                              245/35R18 92  11A; 22F; 244; 57F;
                                                            570

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86  11A; 241; 244; 246;                ab
                                                       26B; 27F                           e9*2007/46*0094*01;
                                                                                          nicht Leon X-Perience;
                                     63 - 140 205/40R18 86W 11A; 241; 244; 246;           Kombi; 3-türig; 5-
                                                            26B; 27F                      türig; Allradantrieb;
                                              215/40R18 89  11A; 241; 244; 246;           Frontantrieb;
                                                            26B; 26N; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18 87  11A; 241; 244; 246;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            247; 26B; 26N; 27F            721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 88  11A; 241; 244; 246;           74P; 76O; 77E
                                                            247; 26B; 26N; 27F
                                              235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
                                              235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
                                              245/35R18 88  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/40R18 89   11A; 245; 248; 26P;                Leon X-Perience;
                                                       27F                                Frontantrieb;
                                         215/45R18 89  11A; 245; 248; 26P;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       27F                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/40R18 88  11A; 24J; 244; 26P;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       27F                                74P; 77E
                                         225/45R18 91  11A; 24J; 244; 26P;
                                                       27F
                                         235/35R18 86  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/45R18 94  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/35R18 88  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/40R18 93  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 215/40R18 89  11A; 245; 248; 26P;                Leon X-Perience;
                                                       27F                                Allradantrieb;
                                         215/45R18 89  11A; 245; 248; 26P;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       27F                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/40R18 88  11A; 24J; 248; 26P;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       27F                                74P; 77E
                                         225/45R18 91  11A; 24J; 248; 26P;
                                                       27F
                                         235/35R18 90  11A; 241; 246; 248;
                                                       26B; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 241; 246; 248;
                                                       26B; 27F
                                         235/45R18 94  11A; 241; 246; 248;
                                                       26B; 27F
                                         245/35R18 88  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/40R18 93  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/40R18 86            11A; 245; 248; 26P;      auch Hybrid; Kombi;
                                                                 27H; 5EM                 Schrägheck;
                                              215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26N; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 88       11A; 24J; 244; 26B;      74P; 76O; 77E
                                                                 26N; 27H
                                              235/35R18 90       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26J; 27F
                                              235/40R18 91       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95          11A; 21B; 22B; 22F;      ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                  22L; 24C; 24D; 5HR       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
7N             e1*2007/46*0402*..,   85 - 162 225/45R18 95       11A; 248                 Allradantrieb;
               e1*2007/46*0435*..             235/40R18 95       11A; 21P; 248            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 140 225/55R18 98          11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R18 97          11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26P                      721; 725; 73C; 74A;
                                              235/55R18 100      11A; 24J; 248; 26N;      74P; 76O; 77E
                                                                 26P
                                              245/50R18 100      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                 26N; 27I
                                              255/50R18 102      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                    Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                      Stand: 28.08.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 14
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     370x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    KL
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3167*..
       Handelsbez.:    LEON, LEON SPORTSTOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 265            y = 265                     VA
             26P                      x = 215            y = 215                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 265       y = 265             20                VA
             26N                   x = 265       y = 265              8                VA
             27F                   x = 275       y = 275             20                HA
             27H                   y = 275       y = 275              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    KN
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*6666*..
       Handelsbez.:    Tarraco

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 290                     VA
             26P                      x = 240            y = 240                     VA
             27B                      x = 325            y = 300                     HA
             27I                      x = 275            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 290             28                VA
             26N                   x = 290       y = 290              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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                                                                                                    Seite: 13 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 400       y = 310             25                HA
             27H                   x = 400       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 300                     VA
             26P                      x = 150            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300             10                VA
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 310             30                HA
             27H                   x = 300       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.