Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Fahrzeughersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSUG8BA40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8BP40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 640 2217 12/19
OSUG8BP40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 645 2181 12/19
OSUG8BP40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 665 2114 12/19
OSUG8BP40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8SP40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 670 2105 12/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5PN; 1PN; 7N; 1P; 3R; 5FP; 5F; 5P; KN; 3RN
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KN; 5FP; 7N
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 74P; 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 22H; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
5FE; 57F; 68T 74A; 74P; 77E
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q;
24C; 24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 74P; 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 74P; 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24J; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 22H; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
5FE; 57F; 68T 74A; 74P; 77E
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q;
24C; 24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 74P; 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 215/45R18 89 Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 245 74P; 76O; 77E; 83A
245/45R18 96 11A; 245
255/45R18 99 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb;
75 - 155 225/40R18 92 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 155 215/40R18 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 22H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 51J Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 11H; 12A; 51A; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; 74A; 74P; 77E
68T
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; Cupra R; Frontantrieb;
24D 10B; 10S; 11B; 11G;
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 11H; 12A; 51A; 573;
68T 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/40R18 86Y 11A; 26P; 27H Cupra; nicht Leon X-
215/40R18 89 11A; 26P; 27H Perience; Kombi; 3-
195 - 221 225/35R18 87Y 11A; 245; 26B; 27F türig; 5-türig; Mit
225/40R18 88 11A; 245; 26B; 27F Radhausverbreiterung
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Serie; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/40R18 89 11A; 27H Leon X-Perience;
215/45R18 89 11A; 27H Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R18 86 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 77E
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26P;
27F
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P;
27F
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 215/40R18 89 11A; 27H Leon X-Perience;
215/45R18 89 11A; 27H Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R18 90 11A; 245; 26P; 27F 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 245; 26P; 27F 74P; 77E
235/45R18 94 11A; 245; 26P; 27F
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
63 - 140 205/40R18 86W 11A; 245; 248; 26P; Kombi; 3-türig; 5-
27H türig; Allradantrieb;
215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; 74P; 76O; 77E
27F
235/35R18 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/35R18 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 24C; 24D; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 77E
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 85 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*98/14*0036*.. 24D; 24J e1*98/14*0036*07;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 225/45R18 95 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 225/55R18 98 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 12A; 51A; 71C; 71K;
235/55R18 100 721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76O; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52902
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.01.2020
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0184-19-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 10 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 310 30 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.