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							Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                      Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TRE68KA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730     2098    10/12
TRE68KA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730     2098    02/11
TRE68SA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730     2098    10/12
TRE68SA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730     2098    02/11
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5FP; 5F; 1PN; 5PN; 5P; 1P; KL
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                             140 Nm für Typ : 5FP
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:      ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*..  77 - 155 205/55R16 91                                        Altea Freetrack;
                                          205/60R16 92                                        Frontantrieb;
                                          215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 24J                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*..  103 - 155 205/55R16 91                                     Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16 92                                     Allradantrieb;
                                           215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 11A; 24J                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..     63 - 147 205/55R16 91       11A; 24J; 24M             Nicht Altea Freetrack;
                                               205/55R16 91       11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93       11A; 21P; 24C; 24M        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91                                      Altea Freetrack;
                                          205/60R16 92                                      Frontantrieb;
                                          215/55R16 93                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 24J                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..    63 - 147 205/55R16 91       11A; 24J; 24M             Nicht Altea Freetrack;
                                               205/55R16 91       11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93       11A; 21P; 24C; 24M        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..    103 - 155 205/55R16   91                              Altea 4 Freetrack;
                                                205/60R16   92                              Allradantrieb;
                                                215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R16   92    11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 215/60R16          95                              Allradantrieb;
                                         215/65R16          98                              Frontantrieb;
                                         225/55R16          95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/60R16          98                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/55R16          98                              721; 725; 73C; 74A;
                                         235/60R16          100                             74P; 76U; 77E
                                         245/50R16          97    11A; 245
                                         245/55R16          100   11A; 245




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..      63 - 155 205/55R16          11A; 24J; 24M; 51G          Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..                215/55R16 93       11A; 22P; 24J; 24M;         Frontantrieb;
                                                                  51J                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                225/50R16 92      11A; 22P; 24J; 24M          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                245/45R16 94      11A; 22P; 24M; 57F;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                  682                         74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*..  63 - 140 205/55R16 91  11A; 248                              ab
                                                                                              e9*2007/46*0094*01;
                                                215/50R16 90      11A; 245; 248; 26P          nicht Leon X-Perience;
                                                215/55R16 93      11A; 245; 248; 26P          Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                              türig; Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      LEON, LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*..  66 - 110 205/55R16 91            12Q                         auch Hybrid; Kombi;
                                          205/60R16 92            12Q                         Schrägheck;
                                          215/50R16 90            124                         Frontantrieb;
                                          215/55R16 93            124                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92            11A; 12A; 248; 26P          51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/55R16 95            11A; 12A; 248; 26P          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93           nicht Allradantrieb; 11A;   ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                   24J; 5HA; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R16 92      VDM; 11A; 21B; 22B;         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  22L; 24J; 24M; 367          71K; 721; 725; 73C;
                                      66 - 150 215/55R16 93       nicht Allradantrieb; 11A;   74A; 74P; 77E
                                                                  22L; 24J; 5HA
                                                215/55R16 95      11A; 22L; 24J; 5HR
                                                245/45R16 94      nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                  22B; 22L; 24M; 5HI;
                                                                  57F; 682
7MS            e1*95/54*0036*..,      66 - 110 215/55R16          VDO; 11A; 24M; 51G          nur bis
               e1*98/14*0036*..                215/55R16 93       11A; 24M; 5HA               e1*98/14*0036*07;
                                               225/50R16 92       VDN; 11A; 22B; 24J;         Frontantrieb;
                                                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24J;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 5HR; 54A               721; 725; 73C; 74A;
                                                245/45R16 94      11A; 22B; 24D; 5HI;         74P; 77E
                                                                  57F; 682



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. J e
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gr ad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SEAT
        Fahrzeugtyp:     KL
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
        Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 265             y = 265                     VA
              26P                      x = 215             y = 215                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 275       y = 275             20                 HA
              27H                    y = 275       y = 275              8                 HA
              26J                    x = 265       y = 265             20                 VA
              26N                    x = 265       y = 265              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 12 SEAT                                                     Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SEAT
        Fahrzeugtyp:     5F
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0094*..
        Handelsbez.:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 400       y = 310             25                 HA
              27H                    x = 400       y = 310              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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