Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 1/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 50R6755.47
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke : Seat (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
KL Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50792 170 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 2/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Seat Alhambra 205/55R16 A02) bis A10)
N215)
215/55R16
A01)K03)K49)
225/50R16
A01)K03)K04)
235/50R16
A01)K03)K04)K49)
245/45R16
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16 A02) bis A10)
(außer Freetrack) M00)N205)
195/55R16 M+S
M00)W205)
205/55R16
N215)
205/55R16 M+S
215/50R16
N225)
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Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 3/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 155 Seat Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A02) bis A10)
E05)
205/60R16
E05a)
205/55R16 M+S
A93) E05)
5/112/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A93)M00)N205) EF0)
Sommerbereifung 195/..
oder 205/..) 195/55R16 M+S
A93)M00)W205)
205/55R16
215/50R16
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; M00)N205) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/55R16
Hinterachse)
215/50R16
215/55R16
G0X)
225/50R16
245/45R16
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Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 4/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; M00)N205) E62)EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R16
215/50R16
215/55R16
G0X)
225/50R16
245/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; A93a)M00)N205) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/55R16
Hinterachse)
205/60R16
G1C)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
A01)G01)
245/45R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 5/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000716-F0-104-29b~SE-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 6/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„ML“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000716-F0-104-29b~SE-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-F0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 7/7 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 29b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 17.09.2020
RA-000716-F0-104-29b~SE-5-112-57-ET50_50R6755.docx