Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                      Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 7


                Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
TTYZ8GA48D571          PCD112 ET48             Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff       670      2025    10/17
TTYZ8GA48571           PCD112 ET48             Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff       670      2025    10/17
TTYZ8SA48D571          PCD112 ET48             Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff       670      2025    10/17
TTYZ8SA48571           PCD112 ET48             Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff       670      2025    10/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5FP; 5F; 1PN; 5PN; 1P; 5P; KL
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                             140 Nm für Typ : KL; 5FP
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91                                        Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16 92                                        Allradantrieb;
                                          215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/55R16 95                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91                                     Altea Freetrack;
                                         205/60R16 92                                     Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/55R16 95                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..    63 - 147 205/55R16          12T; 51G                 Nicht Altea Freetrack;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91                                   Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16 92                                   Allradantrieb;
                                           215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/55R16 95                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16 91                                Altea Freetrack;
                                              205/60R16 92                                Frontantrieb;
                                              215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R16 95                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 205/55R16          12T; 51G                 Nicht Altea Freetrack;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/55R16 95            12N                      Allradantrieb;
                                         225/60R16 98            12N                      Frontantrieb;
                                         235/55R16 98            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/60R16 100           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/55R16          12T; 51G                 Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..               215/55R16 93       12A; 51J                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 155 205/55R16           12P; 12T; 51G            Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91  12O                                ab
                                                                                          e9*2007/46*0094*01;
                                              215/50R16 90       12A                      nicht Leon X-Perience;
                                              215/55R16 93       12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                              225/50R16 92       12A                      türig; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/55R16 91  12R                nicht Cupra Leon;
                                         205/60R16 92  12R                Kombi; Schrägheck;
                                         215/50R16 90  12I                Frontantrieb;
                                         215/55R16 93  12I                Inkl.Hybrid;
                                         225/50R16 92  12Q                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R16 95  12Q                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                          76U; 77E
KL           e9*2007/46*3167*.. 110      205/55R16 M+S 12R; 52J           Leon Cupra; Leon
                                         205/60R16 M+S 12R; 52J           Cupra Sportstourer;
                                         215/50R16     12I; 52J           Kombi; Schrägheck;
                                         215/55R16 M+S 12I; 52J           Frontantrieb; nur
                                                                          Hybrid;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                          76U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93          nicht Allradantrieb;        ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                  12U; 5HA; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       VDM; 11A; 12A; 21B;         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                 22B; 22L; 24J; 24M;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                 367
                                    66 - 150 195/60R16           12U; 51G                    74P; 75I; 77E
                                             215/55R16           12A; 51G
                                             215/55R16 93        nicht Allradantrieb; 12A;
                                                                 5HA
                                             215/55R16 95        12A; 5HR
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 110 215/55R16           VDO; 11A; 24M; 51G          nur bis
               e1*98/14*0036*..              215/55R16 93        11A; 24M; 5HA               e1*98/14*0036*07;
                                             225/50R16 92        VDN; 11A; 22B; 24J;         Frontantrieb;
                                                                 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95       11A; 21B; 22B; 24J;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M; 5HR; 54A               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 7
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 7
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 69 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 7
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen