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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  46R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          46R7705.03
               Radausführungskennz.:                                   46R7705.03
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
§22 46325*17




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2025 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397     140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397    120 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KJ                            e9*2007/46*3134*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Seat Arona             195/50R17                           A02) bis A10)
                                                      A01) ER1) K03) K04) N205)           BF1)

                                                        195/50R17 M+S
                                                        A01) ER1) K03) K04)

                                                        195/55R17
                                                        A01) ER1) K03) K04) N205)

                                                        195/55R17 M+S
                                                        A01) ER1) K03) K04)

                                                        205/45R17
                                                        GHU)

                                                        205/50R17
                                                        A01) K01) K04)
§22 46325*17




                                                        215/45R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6L                              e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba      195/40R17                         A02) bis A10)
                                                        ER1) T81)                         BF2) EB1)

                                                        205/40R17
                                                        G1A)

                                                        215/35R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6L                              e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba      195/40R17                         A02) bis A10)
                                                        ER1) N205) T81)                   BF2) EB1)

                                                        195/40R17 M+S
                                                        ER1) T81) W205)

                                                        205/40R17

                                                        215/35R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6J                               e9*2001/116*0067*..
               6JN                              e9*2007/46*0001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 195/45R17                         A02) bis A10)
                               (mit Serienreifen 14-     ER1) N205)                        BF2) EB2)
                               Zoll oder 15-Zoll )
                                                         205/40R17
                                                         N215)

                                                        215/35R17

                                                        215/40R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6J                               e9*2001/116*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST      215/35R17                         A02) bis A10)
§22 46325*17




                               (mit Serie 215/40R17)                                       BF2) EB2)
                                                         215/40R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KJ                            e9*2007/46*3134*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      Seat Ibiza             195/45R17                            A02) bis A10)
                                                      ER1)                                 BF1)

                                                        195/50R17
                                                        A01) ER1) G4F) K03) K04)

                                                        205/45R17
                                                        A01) K04)

                                                        215/40R17
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1M                             e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 150      Seat Toledo, Leon       205/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                                        205/50R17
                                                        A01) K32)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
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               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NH                            e11*2007/46*0251*..
               NH                            e11*2007/46*0252*..
               NH                            e8*2007/46*0321*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 92       Seat Toledo            195/40R17                          A02) bis A10)
                                                      ER1)                               BF2)

                                                       195/45R17
                                                       A01) ER1) K64)

                                                       205/40R17

                                                       215/40R17
                                                       A01) K04) K28) K64)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 46325*17




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50397
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 46325*17




               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50397
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel Kennz. BREMBO mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Seat Sport mit belüfteter Scheibe Ø312x25 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                    den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
                    205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R16,
                    215/40R18, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               GHU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 46325*17




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K32)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
                        hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 9b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.07.2021
§22 46325*17
						
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