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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56c
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SL6.9855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           SL6.9855.47
Radausführungskennz.:                                    SL6.9855.47
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        850 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*5) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56c
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
81 bis 140       Seat Ateca              235/40R19        235/40R19                          A01) bis A10)
                 (Ausführung mit         K03)                                                BF1)
                 serienmäßiger
                 Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
81 bis 110       Seat Ateca              235/40R19        235/40R19                          A01) bis A10)
                 (Ausführung ohne        K01)                                                BF1)
                 serienmäßiger
                 Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET42    9½Jx19H2, ET45
221              Seat Cupra Ateca       235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) N245)
                                              245/40R19               245/40R19              A01) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                              225/45R19               245/40R19              A01) bis A10)
                                              A93a) N235)                                    BF1) V00)
                                              225/45R19 M+S           245/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                              A93a)                                          BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56c
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56c
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 56c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL6.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.01.2021