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							               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                       Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZY6BP38VB5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                     720      2251    12/17
               71
               TTZY6BP38VD5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6BP38VO5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6GA38VB5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6GA38VD5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
§22 51743*15




               71
               TTZY6GA38VO5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6SA38VB5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6SA38VD5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               TTZY6SA38VO5        PCD100 ET38                ohne                        57,1                    720      2251     12/17
               71
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
                                                            140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               6J           e9*2001/116*0067*.. 44 - 77    195/40R17    81  5DV; 51J                    Nicht Fz mit
               6JN          e9*2007/46*0001*..             205/40R17    80  5DA; 51J                    "SeatSport"Bremse;
                                                           215/40R17    83  11A; 24M                    Schrägheck;
                                                  44 - 132 195/45R17    85  51J                         Frontantrieb;
                                                           205/40R17    84W 51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17        11A; 24M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/40R17    87  11A; 24M                    721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E
               6J            e9*2001/116*0067*.. 44 - 77   195/40R17    81    5DV                       Kombi; Frontantrieb;
                                                  44 - 110 195/45R17    85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/40R17    84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/45R17    84                              721; 725; 73C; 74C;
                                                           215/35R17    83                              77E
                                                           215/40R17    87

               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 195/45R17      85    11A; 248                  IBIZA;
                                                         195/55R17      88    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17      84    11A; 245; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R17      89    11A; 24J; 244; 26B        721; 725; 73C; 74C;
§22 51743*15




                                                         205/55R17      91    11A; 24J; 244; 26B        76S; 77E
                                                         215/40R17      83    11A; 24J; 248
                                                         215/45R17      87    11A; 24J; 248; 26P
                                                         225/45R17      91    11A; 24J; 244; 26B
               KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R17      88    12I                       ARONA; Frontantrieb;
                                                         205/50R17      89    11A; 12A; 24J; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N; 27H                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                            205/55R17 91      11A; 12A; 24J; 248;       725; 73C; 74C; 76S;
                                                                              26N; 27H                  77E
                                                            215/45R17 87      11A; 12A; 248
                                                            215/50R17 91      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                              26N; 27H
                                                            225/45R17 91      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                              26N; 27H
                                                            225/50R17 94      11A; 12A; 24J; 244;
                                                                              26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80         5DA                       IBIZA; CORDOBA;
                                                                                                        Nicht
                             e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/40R17 84                                 Fz mit
                                                           215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                  "SeatSport"Bremse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 916




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89           11A; 22B; 24J; 24M;       Limousine;
                             e9*98/14*0026*..                                 367                       Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17         AF4; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R17-90      SC6; 11A                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E
               1M            e9*97/27*0026*..,    154 - 165 225/45R17         51G; 52J                  Limousine;
                             e9*98/14*0026*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Z; 77E
               1M            e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/50R17 89      11A; 367                  Limousine;
                                                            215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                            225/45R17         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92    195/40R17   81    5DV                       ab
§22 51743*15




                             e8*2007/46*0321*..             195/45R17   85                              e11*2007/46*0251*01;
                                                            205/40R17   84    11A;   26P                Limousine;
                                                            205/45R17   84    11A;   26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R17   83    11A;   248; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17   83    11A;   248; 26P           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der A llgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                    Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 51743*15




               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                    Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
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                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 51743*15




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                    Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 51743*15




               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                    auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                    werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                    (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
               AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
                    Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
                    Fahrzeughersteller freigegeben ist.
               SC6) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                    Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
                    einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
                    ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten
                    bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit
                    herzustellen.Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im
                    Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KJ
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                      Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
§22 51743*15




                            26J                  x = 200        y = 300            15                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SEAT
                      Fahrzeugtyp:    KJ
                      Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                      Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 150        y = 200            30                VA
                            26N                  x = 150        y = 200             8                VA
                            27H                  x = 200        y = 200             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 200            30                HA
§22 51743*15




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     NH
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0251*..
                      Handelsbez.:     TOLEDO

                      Variante(n):     Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 385              y = 400                  VA
                            26P                     x = 335              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 290        y = 285             8                HA
§22 51743*15




                            27F                  x = 290        y = 285            30                HA
                            26N                  x = 385        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 385        y = 400            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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