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							               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                       Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TRE68KA35O571           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    10/12
               TRE68KA35571            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    02/11
               TRE68SA35O571           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    10/12
               TRE68SA35571            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    02/11
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 48470*18




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5F; 5FP; 1PN; 1P; 3R; 3RN; KL; 7N; 5PN; 5P
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 7MS
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : 5FP; 7N
                                                            170 Nm für Typ : 7MS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91            11A; 21P; 22P; 24C;     Nicht Altea Freetrack;
                                                                                24M; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R16 91        11A; 21P; 22P; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24M                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/55R16 93        11A; 21B; 22H; 22Q;     74A; 74P; 76U; 77E
                                                                                24C; 24D
                                                            225/50R16 92        11A; 21B; 22H; 22Q;
                                                                                24C; 24D
                                                            245/45R16 94        11A; 22H; 22Q; 24D;
                                                                                57F; 682
               5PN           e9*2007/46*0012*..   77 - 155 205/55R16    91      11A; 22P; 24J; 24M      Altea Freetrack;
                                                           205/60R16    92      11A; 22P; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                           215/55R16    93      11A; 22P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R16    92      11A; 22Q; 24C; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/55R16    95      11A; 22Q; 24C; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   103 - 155 205/55R16   91      11A;   22P; 24J; 24M    Altea 4 Freetrack;
                                                            205/60R16   92      11A;   22P; 24J; 24M    Allradantrieb;
                                                            215/55R16   93      11A;   22P; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92      11A;   22Q; 24C; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95      11A;   22Q; 24C; 24M    721; 725; 73C; 74A;
§22 48470*18




                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;               Nicht Altea Freetrack;
                                                                      24M; 52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      24M                               71K; 721; 725; 73C;
                                                         215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22Q;               74A; 74P; 76U; 77E
                                                                      24C; 24D
                                                         225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22Q;
                                                                      24C; 24D
                                                         245/45R16 94 11A; 22H; 22Q; 24D;
                                                                      57F; 682
               5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 22P; 24J; 24M                Altea Freetrack;
                                                         205/60R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92 11A; 22Q; 24C; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16 95 11A; 22Q; 24C; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91         11A;   22P; 24J; 24M    Altea 4 Freetrack;
                                                            205/60R16   92      11A;   22P; 24J; 24M    Allradantrieb;
                                                            215/55R16   93      11A;   22P; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92      11A;   22Q; 24C; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95      11A;   22Q; 24C; 24M    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/60R16       95                                Allradantrieb;
                                                        215/65R16       98                                Frontantrieb;
                                                        225/55R16       95      11A;   24J;   248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/60R16       98      11A;   24J;   248         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/55R16       98      11A;   24J;   248         721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/60R16       100     11A;   24J;   248         74P; 76U; 77E
                                                        245/50R16       97      11A;   241;   246; 248
                                                        245/55R16       100     11A;   241;   246; 248

               Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 205/55R16 91           11A; 22H                  Kombi; Frontantrieb;
               3RN          e9*2007/46*0011*..           215/55R16 93           11A; 22H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92           11A; 21P; 22H; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                248                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76U; 77E
               3R            e9*2001/116*0072*.. 75 - 147   205/55R16 91        11A; 22H                  Stufenheck;
               3RN           e9*2007/46*0011*..             215/55R16 93        11A; 22H                  Frontantrieb;
                                                            225/50R16 92        11A; 21P; 22H; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  105 - 110 195/60R16           51G; 56G                  721; 725; 73C; 74A;
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                                                                                                          74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16              11A; 21B; 22F; 24C;       Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..                                  24D; 51G                  Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93           11A; 21B; 22F; 24C;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                24D; 51J                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            225/50R16 92        11A; 21B; 22F; 24C;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24D                       74A; 74P; 76U; 77E
                                                            245/45R16 94        11A; 22F; 24D; 57F;
                                                                                682

               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91   11A; 244; 245; 26B;                ab
                                                                       27H                                e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                          nicht Leon X-Perience;
                                                            215/50R16 90        11A; 241;     244; 246;   Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                26B; 27F                  türig; Allradantrieb;
                                                            215/55R16 93        11A; 241;     244; 246;   Frontantrieb;
                                                                                26B; 27F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92        11A; 241;     244; 246;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                247; 26B;     26N; 27F    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P  nicht Cupra Leon;
                                                        205/60R16 92 11A; 245; 248; 26P  Kombi; Schrägheck;
                                                        215/50R16 90 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
                                                                     26N; 27H            Frontantrieb; inkl.
                                                        215/55R16 93 11A; 245; 248; 26B; Hybrid;
                                                                     26N; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     26N; 27H            721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/55R16 95 11A; 24J; 244; 26B; 74P; 76U; 77E
                                                                     26N; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93          nicht Allradantrieb;    ab e1*98/14*0036*08;
                             e1*98/14*0036*..                                   11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24C; 24M; 5HA; 51J      12A; 51A; 573; 71C;
                                                            225/50R16 92        VDM; 11A; 21B; 22B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                22F; 22L; 24C; 24D      74A; 74P; 77E
                                                   66 - 150 215/55R16           11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24C; 24D; 51G
                                                            215/55R16 93        nicht Allradantrieb;
                                                                                11A; 21B; 22B; 22L;
§22 48470*18




                                                                                24C; 24D; 5HA
                                                            215/55R16 95        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24C; 24D; 5HR
                                                            245/45R16 94        nicht Allradantrieb;
                                                                                11A; 22B; 22F; 22L;
                                                                                24D; 5HI; 57F; 682
               7MS           e1*95/54*0036*..,     66 - 110 215/55R16           VDO; 11A; 22B; 24J;     nur bis
                             e1*98/14*0036*..                                   24M; 51G                e1*98/14*0036*07;
                                                            215/55R16 93        11A; 22B; 24J; 24M;     Frontantrieb;
                                                                                5HA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92        VDN; 11A; 21B; 22B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24D; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/45R16 94        11A; 22B; 24D; 5HI;     74P; 77E
                                                                                57F; 682
               7N            e1*2007/46*0402*..,   85 - 162 205/60R16 96                                Allradantrieb;
                             e1*2007/46*0435*..             215/55R16 97                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 48470*18




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 48470*18




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                    Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 48470*18




               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                    Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 11
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/50R16
                                    Hinterachse:                          245/45R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 48470*18




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beacht en. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                    Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten s ind diese und das zulässige Gesamtgewicht
                    in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
               VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
                    den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
               VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 48470*18




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA
§22 48470*18




                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-11-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
               ANLAGE: 5 SEAT                                                   Radtyp: TRE6
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     5F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0094*..
                      Handelsbez.:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, 5-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
§22 48470*18




                            27F                   x = 400        y = 310           25                HA
                            27H                   x = 400        y = 310            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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