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							               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 30 SEAT                                                      Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREZ8KA50D571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    10/09
               TREZ8KA50O571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZ8KA50S571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZ8KA50T571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    01/11
               TREZ8KA50W571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    03/09
               TREZ8KA50Y571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZ8KA50571            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZ8SA50D571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    10/09
§22 47675*28




               TREZ8SA50O571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZ8SA50S571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZ8SA50T571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    01/11
               TREZ8SA50W571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    03/09
               TREZ8SA50Y571           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZ8SA50571            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        638      1995    03/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16                 12T; 51G                 Altea 4 Freetrack;
                                                          205/60R16                 12T; 51G                 Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93              12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92              12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76U; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 30 SEAT                                                  Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16               12T; 51G                Altea Freetrack;
                                                        205/60R16               12T; 51G                Frontantrieb;
                                                        215/55R16 93            12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R16 92            12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   63 - 147 205/55R16            12T; 51G                Nicht Altea Freetrack;
                                                           215/55R16 93         11A; 12A; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16    12T; 51G                         Altea 4 Freetrack;
                                                          205/60R16    12T; 51G                         Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93 12A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92 12A                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   205/55R16           12T; 51G                Altea Freetrack;
                                                            205/60R16           12T; 51G                Frontantrieb;
§22 47675*28




                                                            215/55R16 93        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92        12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 63 - 147   205/55R16           12T; 51G                Nicht Altea Freetrack;
                                                            215/55R16 93        11A; 12A; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16              12T; 51G                Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..           215/55R16 93           12A; 51J                Frontantrieb;
                                                         225/50R16 92           11A; 12A; 22P; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 30 SEAT                                                  Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91   122                              ab
                                                                                                        e9*2007/46*0094*01;
                                                            215/50R16 90        12A                     nicht Leon X-Perience;
                                                            215/55R16 93        12A                     Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                                        türig; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/55R16 91 12R                nicht Cupra Leon;
                                                        205/60R16 92 12R                Kombi; Schrägheck;
                                                        215/50R16 90 12I                Allradantrieb;
                                                        215/55R16 93 12I                Frontantrieb; inkl.
                                                        225/50R16 92 12Q                Hybrid;
                                                        225/55R16 95 12Q                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U; 77E
§22 47675*28




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
§22 47675*28




               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. A uszug aus der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
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                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 47675*28




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugaus führungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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