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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                   RR10.570
               Art des Rades:                                   zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.5705.03
               Radgröße:                                                  7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast:                                           565 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                   1949 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
               1L, 1M, 6J, 6JN, 6L, KJ, NH      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP 50308 120 Nm
                                                M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                         6L
               ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                44 bis 74    Seat Ibiza,              185/55R15                         A02) bis A10)B29)B37)
                             Seat Cordoba             M00)

                                                        195/50R15
                                                        A01)K03)K04)

                                                        195/55R15
                                                        A01)K03)K04)

                                                        205/50R15
                                                        A01)K03)K04) K34)

                                                        215/45R15
                                                        A01)K03)K04)K34)
                85 bis 110         Seat Ibiza,          185/55R15 M+S                   A02) bis A10)B29)B37)
                                   Seat Cordoba         M00)
§22 55767*00




                                                        195/55R15
                                                        A01)K03)K04)

                                                        205/50R15
                                                        A01)K03)K04) K34)

                                                        215/45R15
                                                        A01)K03)K04)K34)
               e9*98/14*0041*29   960/847(0)                                            5/100/57,0




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba        185/55R15                         A02) bis A10)B29)B37)
                                                          A01)K03)K04)M00)N195)

                                                          185/55R15 M+S
                                                          A01)K03)K04)M00)

                                                          195/50R15
                                                          A01)K03)K04)

                                                          195/55R15
                                                          A01)G1A)K03)K04)K34)

                                                          205/50R15
                                                          A01)K01)K02)K34)

                                                          215/45R15
§22 55767*00




                                                          A01)K01)K02)



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 110      Seat Ibiza, Cordoba        185/55R15 M+S                     A02) bis A10)B29)B37)
                                                          A01)K03)K04)M00)

                                                          195/50R15
                                                          A01)K03)K04)

                                                          195/55R15
                                                          A01)K03)K04)K34)

                                                          205/50R15
                                                          A01)K01)K02)K34)

                                                          215/45R15
                                                          A01)K01)K02)




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     4/9                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               6J                                 e9*2001/116*0067*..
               6JN                                e9*2007/46*0001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   185/55R15                         A02) bis A10)
                               (mit Serienreifen 14-Zoll   A01)K03)K04)M00)N195)
                               oder 15-Zoll)
                                                           185/60R15
                                                           A01)K03)K04)M00)N195)

                                                          195/50R15
                                                          A01)G1P)K01)K04)N205)

                                                          195/55R15
                                                          A01)K01)K04)N205)

                                                          205/50R15
                                                          A01)K01)K04)K28)K51)N215)
§22 55767*00




                                                          205/55R15
                                                          A01)K01)K04)K28)K51)N215)

                                                          215/50R15
                                                          A01)K01)K04)K28)K51)

                                                          225/45R15
                                                          A01)K01)K04)K28)K51)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KJ                             e9*2007/46*3134*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      Seat Ibiza              185/60R15                             A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)M00)N195)                 EF0)

                                                          185/65R15
                                                          A01)K01)K04)M00)N195)

                                                          195/60R15
                                                          A01)K01)K04)




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     5/9                                                                  Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                          1L
               ABE / EG-Genehmigung:         F763 ab NT 06; e9*95/54*0021*
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 110   Toledo                   195/50R15                                 A01) bis A10)
                             (5-Loch-Ausführungen)                                              K03)K35)
                                                      205/50R15
                                                      K11)K22)K25)K36)
               e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                     5/100/57



               Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
               1M                                   e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
               Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 110           Seat Toledo, Leon         195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                                                EF0)
                                                              205/60R15



               Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55767*00




               NH                                  e11*2007/46*0251*..
               NH                                  e11*2007/46*0252*..
               NH                                  e8*2007/46*0321*..
               Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 92            Seat Toledo             185/60R15                           A02) bis A10)
                                                            A01)K04)K64)M00)

                                                              195/55R15
                                                              A01)K03)K04)

                                                              205/50R15
                                                              A01)K01)K04)K28)




               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     6/9                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.
§22 55767*00




               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 (:
                    - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x 25 mm.

               B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
                    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     7/9                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
                    205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               G1P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
                    215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
§22 55767*00




                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.

               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570



               K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
                    zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                    Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                    anzulegen.

               K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
                    komplett umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
                    Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
                    Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
                    Übergangsbereich waagerechte Radhauskante vordere Radhauskante sowie der Türsicke
                    dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die Kunststoffblende muß verklebt
§22 55767*00




                    werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden muß. Die ins Radhaus stehende
                    Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante vordere Radhauskante
                    (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

               K36) Zusätzlich ist an Achse 2 die umgelegte Radhauskante im Bereich der Türsicke
                    aufzuweiten.

               K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                    Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                    Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                    anzulegen.

               K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     -Die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
                     der Radmitte sind zu entfernen.
                     -Die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
                     hinter der Radmitte umzulegen.
                     -Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
                     die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.


               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     9/9                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                      nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.
               Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
§22 55767*00




               RA-001415-A0-104-05a~SE-5-100-57-ET30_RR10.570