Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49583
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ: WO5540
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49583
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49583
Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49583
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100457135 C Ø57.1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 565 1985 07/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 74 175/65R14-82 12G; 51J IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 185/60R14-82 12G e9*93/81*0001*07;
195/60R14-86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 74 175/65R14-82 12G; 51J ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 185/60R14-82 12G CORDOBA;
CORDOBA-
195/60R14-86 12A VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 74 175/65R14-82 12G; 51J bis e9*93/81*0001*06;
185/60R14-82 12G CORDOBA-VARIO;
195/60R14-86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 66 185/55R14-79 12G; 51J IBIZA; bis
G406 33 - 85 175/65R14-82 12G; 51J e9*93/81*0001*06;
185/60R14-82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
6K G406 33 - 85 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 66 185/55R14-79 12G; 51J bis e9*93/81*0001*06;
6K/C G613 37 - 85 175/65R14-82 12G; 51J CORDOBA;
185/60R14-82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K/C G613 44 - 85 185/60R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12K 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 55 165/65R14 79 12R Van; Schrägheck 2-
AAN e13*2007/46*1183*.. 165/70R14 81 12R türig; Schrägheck 4-
175/60R14 79 12R türig; Frontantrieb;
175/65R14 82 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A 51A; 71K; 721; 729;
185/65R14 86 12A 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 12A; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 55 185/50R14 77 11A; 22B; 24J; 24M ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 185/55R14-78 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 185/50R14 77 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02;
185/55R14-78 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R
Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 175/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0006*.., 185/60R14 12X; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
H307 195/60R14 86 11A; 12A; 21B; 367 74A; 74P
9KSF H308
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 55 165/65R14 79 12R Van; Schrägheck 2-
AAN e13*2007/46*1184*.. 165/70R14 81 12R türig; Schrägheck 4-
175/60R14 79 12R türig; Frontantrieb;
175/65R14 82 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A 51A; 71K; 721; 729;
185/65R14 86 12A 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 12A; 245; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: FELICIA VANPLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
795 H780 40 - 50 175/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
VANPLUS 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 21B; 22B 73C; 74A; 74P
185/60R14 11A; 21B; 22B; 51G
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.. 40 - 55 175/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 73C; 74A; 74P
185/60R14-82 11A; 21B; 22B
791 G952 40 - 55 175/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 73C; 74A; 74P
185/60R14 11A; 21B; 22B; 51G
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 175/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 21B; 22B 73C; 74A; 74P
185/60R14 11A; 21B; 22B; 51G
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA FUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
797 e11*96/79*0074*.. 47 - 55 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 55 165/65R14 79 12R Van; Schrägheck 2-
AAN e13*2007/46*1182*.. 165/70R14 81 12R türig; Schrägheck 4-
175/60R14 79 12R türig; Frontantrieb;
175/65R14 82 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A 51A; 71K; 721; 729;
185/65R14 86 12A 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 12A; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 175/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 185/60R14 12X; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
9KVF H337 195/60R14 86 11A; 12A; 21B; 367 74A; 74P
9U H498 40 - 55 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19EL F290 40 - 59 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74P; 76J;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 76T
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19 E D186 33 - 82 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76T
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M
33 - 102 185/60R14 51G
95 - 102 195/60R14-85 11A; 22B
205/55R14-85 11A; 22B
19 E D186/1 37 - 82 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76T
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M
37 - 102 185/60R14 51G
95 - 102 195/60R14-85 11A; 22B
205/55R14-85 11A; 22B
19 E D186/2 37 - 82 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76T
37 - 102 185/60R14 51G
95 - 102 195/60R14-85 11A; 22B
205/55R14-85 11A; 22B
19E-299 E083 66 - 72 175/65R14-82 nicht Country C1P.. 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R14 Country; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 nicht Country C1P..; 73C; 74A; 74P; 76J;
51G 76T
185/60R14-82 nicht Country C1P..
195/60R14-85 nicht Country C1P..;
11A; 22B; 54A
205/55R14-85 nicht Country C1P..;
11A; 22B
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 66 175/65R14-82 12G; 51J nicht Kombi;
1HX0 F804 185/60R14 82 12G Frontantrieb;
185/65R14-85 11A; 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 66 175/65R14 82 12G; 51J Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 185/60R14 82 12G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12A; 51J 51A; 71K; 721; 73C;
195/60R14 86 11A; 12A; 22B 74A; 74P; 76J; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 66 175/65R14 12G; 51G nicht Kombi;
1HX1 e1*92/53*0004*.., 185/60R14 12G; 51G Allradantrieb;
G156 185/65R14-85 11A; 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 12A; 21B 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76T
1HX0F F894 40 - 66 175/65R14 51G; 52J Steilheck;
175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12K; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76J;
76T
1HX0F F894 40 - 66 175/65R14 82 12G; 52J Schrägheck;
185/60R14 82 12G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 11A; 12A; 54A 51A; 71K; 721; 73C;
195/60R14 86 11A; 12A; 22B 74A; 74P; 76J; 76T
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 55 185/50R14 77 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*.., 185/55R14-78 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0085*.. 73C; 74A; 74P; 76R
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657 50 - 55 165/70R14 12G; 51G Kombi;
50 - 66 185/65R14 bis Nachtrag 4; 12G; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 51A; 71K; 721; 73C;
195/60R14 bis Nachtrag 4; 12G; 74A; 74P; 76J; 76T
51G
35 I E657/1 50 - 55 165/70R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76J; 76T
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 55 175/60R14-79 11A; 22B; 22L; 24M; Polo GP (Facelift
51J Okt.1999); ab
185/50R14 77 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0069*07;
5CV 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R14-79 11A; 22B; 22L; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J;
76R
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 55 175/60R14-78 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0069*.., 185/50R14 77 11A; 22B; 24C; 24D e1*98/14*0069*06;
G774 185/55R14-78 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.