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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49583



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            5½ J x 14 H2


Typ:                        WO5540



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49583


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49583

Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49583

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                   last     umf.       Fertig
                    Rad                            Zentrierring                               (kg)     (mm)       datum
100457135           C                              Ø57.1-EX-Ø72             57,1   Kunststoff    565    1985       07/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                      : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
6K           e9*93/81*0001*..,  37 - 74 175/65R14-82                12G; 51J                  IBIZA; ab
             e9*98/14*0001*..           185/60R14-82                12G                       e9*93/81*0001*07;
                                        195/60R14-86                12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 76T
6K             e9*93/81*0001*..,         37 - 74    175/65R14-82    12G; 51J                  ab e9*93/81*0001*07;
               e9*98/14*0001*..                     185/60R14-82    12G                       CORDOBA;
                                                                                              CORDOBA-
                                                    195/60R14-86    12A                       VARIO;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J
6K             e9*93/81*0001*..          40 - 74    175/65R14-82    12G; 51J                  bis e9*93/81*0001*06;
                                                    185/60R14-82    12G                       CORDOBA-VARIO;
                                                    195/60R14-86    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 76T
6K             e9*93/81*0001*..,         33 - 66    185/55R14-79    12G; 51J                  IBIZA; bis
               G406                      33 - 85    175/65R14-82    12G; 51J                  e9*93/81*0001*06;
                                                    185/60R14-82    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 76T
6K             G406                      33 - 85    185/60R14       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14-82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
6K             e9*93/81*0001*..          37 - 66    185/55R14-79    12G; 51J                  bis e9*93/81*0001*06;
6K/C           G613                      37 - 85    175/65R14-82    12G; 51J                  CORDOBA;
                                                    185/60R14-82    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 76T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
6K/C         G613              44 - 85 185/60R14                    12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                 12K                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1168*..       44 - 55    165/65R14 79      12R                      Van; Schrägheck 2-
AAN          e13*2007/46*1183*..                  165/70R14 81      12R                      türig; Schrägheck 4-
                                                  175/60R14 79      12R                      türig; Frontantrieb;
                                                  175/65R14 82      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14 82      12A                      51A; 71K; 721; 729;
                                                  185/65R14 86      12A                      73C; 74A; 74P; 76J
                                                  195/60R14 86      11A; 12A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6H           e1*95/54*0049*.., 37 - 55            185/50R14 77      11A; 22B; 24J; 24M       ab e1*95/54*0049*03;
               e1*98/14*0049*..                   185/55R14-78      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76R
6H             e1*95/54*0049*..        37 - 55    185/50R14 77      11A; 22B; 24M            bis e1*95/54*0049*02;
                                                  185/55R14-78      11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76R

Verkaufsbezeichnung:     SEAT INCA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9KS          e9*93/81*0006*..,  42 - 66           175/65R14         12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0006*..,                  185/60R14         12X; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
               H307                               195/60R14 86      11A; 12A; 21B; 367       74A; 74P
9KSF           H308


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                    : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 55          165/65R14 79      12R                      Van; Schrägheck 2-
AAN          e13*2007/46*1184*..                  165/70R14 81      12R                      türig; Schrägheck 4-
                                                  175/60R14 79      12R                      türig; Frontantrieb;
                                                  175/65R14 82      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14 82      12A                      51A; 71K; 721; 729;
                                                  185/65R14 86      12A                      73C; 74A; 74P; 76J
                                                  195/60R14 86      11A; 12A; 245; 248




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    FELICIA VANPLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
795          H780              40 - 50 175/60R14                    51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
VANPLUS                                175/65R14-82                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/55R14-78                 11A; 21B; 22B            73C; 74A; 74P
                                       185/60R14                    11A; 21B; 22B; 51G

Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
791          e11*93/81*0011*..  40 - 55 175/60R14                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        175/65R14-82                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        185/55R14-78                                         73C; 74A; 74P
                                        185/60R14-82                11A; 21B; 22B
791          G952               40 - 55 175/60R14                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        175/65R14                   51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                        185/55R14-78                                         73C; 74A; 74P
                                        185/60R14                   11A; 21B; 22B; 51G
795          e11*93/81*0019*.., 40 - 55 175/60R14                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             H110                       175/65R14-82                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        185/55R14-78                11A; 21B; 22B            73C; 74A; 74P
                                        185/60R14                   11A; 21B; 22B; 51G

Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA FUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
797          e11*96/79*0074*.. 47 - 55 175/65R14-82                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                    : E2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..       44 - 55    165/65R14 79      12R                      Van; Schrägheck 2-
AAN          e13*2007/46*1182*..                  165/70R14 81      12R                      türig; Schrägheck 4-
                                                  175/60R14 79      12R                      türig; Frontantrieb;
                                                  175/65R14 82      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14 82      12A                      51A; 71K; 721; 729;
                                                  185/65R14 86      12A                      73C; 74A; 74P; 76J
                                                  195/60R14 86      11A; 12A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66            175/65R14         12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                   185/60R14         12X; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
9KVF           H337                               195/60R14 86      11A; 12A; 21B; 367       74A; 74P
9U             H498                    40 - 55    175/65R14-82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
19EL         F290             40 - 59         175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14-82                                73C; 74A; 74P; 76J;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24J; 24M       76T
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
19 E         D186             33 - 82 175/65R14-82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/60R14-85              11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76T
                                       205/55R14-85              11A; 22B; 24J; 24M
                              33 - 102 185/60R14                 51G
                              95 - 102 195/60R14-85              11A; 22B
                                       205/55R14-85              11A; 22B
19 E         D186/1           37 - 82 175/65R14-82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/60R14-85              11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76T
                                       205/55R14-85              11A; 22B; 24J; 24M
                              37 - 102 185/60R14                 51G
                              95 - 102 195/60R14-85              11A; 22B
                                       205/55R14-85              11A; 22B
19 E         D186/2           37 - 82 185/60R14-82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-85              11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/55R14-85              11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76T
                              37 - 102 185/60R14                 51G
                              95 - 102 195/60R14-85              11A; 22B
                                       205/55R14-85              11A; 22B
19E-299      E083             66 - 72 175/65R14-82               nicht Country C1P..      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/70R14                 Country; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/60R14                 nicht Country C1P..;     73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                 51G                      76T
                                              185/60R14-82       nicht Country C1P..
                                              195/60R14-85       nicht Country C1P..;
                                                                 11A; 22B; 54A
                                              205/55R14-85       nicht Country C1P..;
                                                                 11A; 22B

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 66 175/65R14-82              12G; 51J                 nicht Kombi;
1HX0         F804                      185/60R14 82              12G                      Frontantrieb;
                                       185/65R14-85              11A; 12A; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-85              12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J; 76T
1H             e1*96/79*0068*..     40 - 66   175/65R14 82       12G; 51J                 Kombi; Frontantrieb;
1HX0           F804                           185/60R14 82       12G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       12A; 51J                 51A; 71K; 721; 73C;
                                              195/60R14 86       11A; 12A; 22B            74A; 74P; 76J; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66     175/65R14                  12G; 51G                 nicht Kombi;
1HX1         e1*92/53*0004*..,        185/60R14                  12G; 51G                 Allradantrieb;
             G156                     185/65R14-85               11A; 12A; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-85               11A; 12A; 21B            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76T
1HX0F          F894                 40 - 66   175/65R14          51G; 52J                 Steilheck;
                                              175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14 82                                12K; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14 86       11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          76T
1HX0F          F894                 40 - 66   175/65R14 82       12G; 52J                 Schrägheck;
                                              185/60R14 82       12G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       11A; 12A; 54A            51A; 71K; 721; 73C;
                                              195/60R14 86       11A; 12A; 22B            74A; 74P; 76J; 76T

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 55     185/50R14 77       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,              185/55R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0085*..                                                           73C; 74A; 74P; 76R

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657             50 - 55         165/70R14          12G; 51G                 Kombi;
                              50 - 66         185/65R14          bis Nachtrag 4; 12G;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                              195/60R14          bis Nachtrag 4; 12G;     74A; 74P; 76J; 76T
                                                                 51G
35 I           E657/1               50 - 55   165/70R14          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J; 76T

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*98/14*0069*..  37 - 55        175/60R14-79       11A; 22B; 22L; 24M;      Polo GP (Facelift
                                                                 51J                      Okt.1999); ab
                                              185/50R14 77       11A; 22B; 22L; 24M;      e1*98/14*0069*07;
                                                                 5CV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/55R14-79       11A; 22B; 22L; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          76R
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 55   175/60R14-78       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0069*..,              185/50R14 77       11A; 22B; 24C; 24D       e1*98/14*0069*06;
               G774                           185/55R14-78       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76R

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 824kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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