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          ABE: 48889
               Design:
               C 10
           Radnummer:
       C10 554 35 53S
                Daten:
       5.5x14" ET35 LK5/100/57.1

             CMS 657/03
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48889*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             5½ J x 14 H2


Typ:                         C10 554



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 48889*01

 Die ABE-Nr. 48889 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ C10 554,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-13-WIRD/N1 vom 04.10.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in der Anlage des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
 Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
 bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2013 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 13.11.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 08.10.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48889*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           13-TAAP-3187
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 4


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 48 889
                                           366-0015-13-WIRD/N1

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2
Typ:                                      C10 554

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 5.5 J X 14 H2 gekennzeichnet sein
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 554 36 02SD                        C10 554 35 53S SD
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 554 36           C10 554                    SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4    54,1      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4    56,1      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4    56,6      36    555   1940 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4    56,6      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4    57,1      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR08 Ø67.1-Ø59.1          100/4    59,1      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4    60,1      36    550   1964 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 36           C10 554                    SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4    60,1      36    560   1935 10/12
02SD                 CMS657/02SD
C10 554 37           C10 554                    ohne                      108/4    63,4    37,5    550   1940 10/12
34SD                 CMS657/04SD
C10 554 24           C10 554                    ohne                      108/4    65,1      24    560   1935 10/12
35SD                 CMS657/01SD
C10 554 35 53S       C10 554                    ohne                      100/5    57,1      35    555   1940 10/12




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2                               Radtyp: C10 554
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 04.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 4
SD             CMS657/03SD
C10 554 35 53S C10 554                           ohne                    100/5          57,1    35   560   1935 10/12
SD             CMS657/03SD
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 6,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 554 36 02SD:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C10
Radtyp                                : --                                       : C10 554
Radausführung                         : --                                       : C10 554 CMS657/02SD
Radgröße                              : --                                       : 5 1/2 J X 14 H2
Typzeichen                            : KBA 48889                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET36
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 10.12
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : SD
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : CMS657        302SD     TS8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2                             Radtyp: C10 554
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      13-0020-A00-V01                  16.01.2013    TÜV PFALZ
Fest.-Tech.-Bericht      13-0020-A00-V02                  17.04.2013    TÜV PFALZ
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2                             Radtyp: C10 554
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.10.2013
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V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI,                    C10 554 36 02SD                36       04.10.2013       liegt bei
    HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
    HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI,
    MAZDA, NISSAN, OPEL / VAUXHALL,
    PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
  3 DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI,              C10 554 36 02SD                36       04.10.2013       liegt bei
    PROTON PERSONA, ROVER
  2 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,                C10 554 36 02SD; C10 554       36       04.10.2013       liegt bei
    DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          36 02SD
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
    DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
    Daewoo, OPEL, OPEL / VAUXHALL
  4 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                        C10 554 36 02SD                36       04.10.2013       liegt bei
  5 NISSAN                                         C10 554 36 02SD                36       04.10.2013       liegt bei
  6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 554 36 02SD; C10 554       36       04.10.2013       liegt bei
    RENAULT                                        36 02SD
  7 FORD, MAZDA                                    C10 554 37 34SD                37,5     04.10.2013       liegt bei
  8 CITROEN, PEUGEOT                               C10 554 24 35SD                24       04.10.2013       liegt bei
  9 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                        C10 554 35 53S SD; C10         35       04.10.2013       liegt bei
                                                   554 35 53S SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.10.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   13-0020-A00-V01                        16.01.2013
Fest.-Tech.-Bericht                   13-0020-A00-V02                        17.04.2013
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung Anlage SD             C10 554                                15.01.2013
Radbeschreibung Anlage SD             C10 554                                30.09.2013
Radbeschreibung SD                    C10 554                                18.10.2012
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radzeichnung SD Bl.1+2                302-3101071                            16.02.2012 03.08.2012
Zentrierringe                         D000_251-E_67.1-xx                     26.01.1995 E/27.02.2003




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.10.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 04.10.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.10.2013
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                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                           : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
               Kennzeichnung                       Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.     Fertig
               Rad                                 Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
C10 554 35 53S C10 554                             ohne                     57,1                   555    1940     10/12
SD             CMS657/03SD
C10 554 35 53S C10 554                             ohne                     57,1                  560     1935     10/12
SD             CMS657/03SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..         44 - 77    175/70R14       12T; 51G                  Schrägheck;
6JN          e9*2007/46*0001*..                     185/65R14 86    12A                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74D; 76J
6J             e9*2001/116*0067*..       44 - 66    175/65R14 82                              Kombi; Frontantrieb;
                                                    175/70R14 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14 82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                    185/65R14 86                              729; 73C; 74D; 76J
                                                    185/70R14 88
                                                    195/60R14 86
                                                    195/65R14 89
                                                    205/60R14 88

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/65R14 79              5CW; 51J                  IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..             165/70R14                 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                          175/65R14 82              51J                       11H; 12A; 51A; 71K;
                                          185/60R14 82                                        721; 73C; 74D; 76J;
                                          185/65R14 86                                        76T; 916
                                          195/60R14 86
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/65R14 79              12M; 5CW; 51J             Reifen mit
             e9*98/14*0041*..             165/70R14                 12M; 51G                  Schneeketten;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                              916




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.10.2013
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                                                                                                        Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 63         175/65R14 82                                ab
                                                 175/70R14 84                                e11*2007/46*0250*01;
                                                 175/80R14 88                                ab
                                                 185/65R14 86                                e11*2007/46*0251*01;
                                                 185/75R14 89                                Limousine;
                                                 195/60R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89                                12A; 51A; 71M; 721;
                                                 195/70R14 91                                73C; 74D; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 74           165/65R14 79      5CW; 51J                  Schrägheck;
                                                 165/70R14         51G                       Frontantrieb;
                                                 185/60R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..       44 - 55   165/70R14         51G                       Kombi; Stufenheck;
                                       44 - 74   185/60R14 82                                Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76J; 76T
6Y             e11*98/14*0123*..       37 - 74   165/65R14 79      12M; 5CW; 51J             Reifen mit
                                                 165/70R14         12M; 51G                  Schneeketten;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                             71K; 721; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63            175/70R14 84      51J                       Frontantrieb;
                                                 185/65R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/65R14 89                                73C; 74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 63         175/65R14 82                                ab
                                                 175/70R14 84                                e11*2007/46*0250*01;
                                                 175/80R14 88                                ab
                                                 185/65R14 86                                e11*2007/46*0251*01;
                                                 185/75R14 89                                Limousine;
                                                 195/60R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89                                12A; 51A; 71M; 721;
                                                 195/70R14 91                                73C; 74D; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.10.2013
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                                                                                                        Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 63 175/70R14 84            51J                       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/65R14 86                                Nicht Scout;
                                                 195/60R14 86                                Frontantrieb;
                                                 195/65R14 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63     165/70R14         51G                       Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/60R14 82      5DK                       Frontantrieb;
                                                 185/65R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86      11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76J; 76T
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63     165/70R14         51G                       Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                                 185/60R14 82      5DK                       Kombi; Frontantrieb;
                                                 185/65R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86      11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74D; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   165/70R14         51G                       nicht FOX Cross;
                                                 175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 185/60R14 82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 185/65R14 86                                73C; 74D
                                                 195/60R14 86
5Z             e1*2001/116*0301*..     40 - 55   165/70R14         12T; 51G                  Reifen mit
                                                 175/65R14 82      12A                       Schneeketten; nicht
                                                 185/60R14 82      12A                       FOX Cross;
                                                 185/65R14 86      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86      12A                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74D

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..       51 - 77   175/65R14 82      122; 5DK                  Nur CrossPolo;
                                                 175/70R14 84      12T                       Schrägheck;
                                                 185/60R14 82      12R; 5DK                  Frontantrieb;
                                                 185/65R14 86      12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86      12A                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                 195/65R14 89      12A                       74D; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.10.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77     175/65R14 82      12M; 5DK                  Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             175/70R14 84      12T                       Schrägheck;
                                              185/60R14 82      12M; 5DK                  Frontantrieb;
                                              185/65R14 86      12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14 86      12M                       51A; 71K; 721; 73C;
                                              195/65R14 89      12A                       74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 63     165/65R14 79      12M; 5CW; 51J             Reifen mit
               e1*98/14*0174*..               165/70R14         12M; 51G                  Schneeketten; nicht
                                                                                          Polo-Fun; nicht Polo-
                                                                                          Cross; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                          76J; 76T; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 63   165/65R14 79      5CW; 51J                  nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..               165/70R14         51G                       Polo-Cross;
                                              175/65R14 82      51J                       Stufenheck;
                                              185/60R14 82                                Schrägheck;
                                              185/65R14 86                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                              195/60R14 86                                11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76J;
                                                                                          76T; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.10.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
71M) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte (Dicke 3 mm und
     Breite 15 mm) unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Die Auswuchtgewichte müssen an der
     Vorderachse einen Mindestabstand zu Bremsenteilen von 1,0 mm bzw. zu Lenkungsteilen von 5 mm
     haben.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 554
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.10.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-
     Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-
     Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
     Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
     Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
     zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
     der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
     unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
     EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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