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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 504
Radgröße                       5Jx14H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V6             B8 504 V6/ ohne Ring                5/100/57,1         35        530    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45719
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 504 (s.o.)
Radgröße                       5Jx14H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Serien-Schraube              Kugel           120                    27,5
       M14x1,5                      D = 25,6 mm

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55024304 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza            44-77          175/70R14         A13                               A02 A04 A05
6J                    44-77          185/65R14         A13                               A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..   59             165/70R14         A13 R09                           A15 A21 B03
                                                                                         Flh S01
Skoda Fabia           44-63          165/70R14         A90 T81 T85                       A02 A04 A05
5J                    44-63          175/65R14         A90 T82 T86                       A07 A08 A09
e11*2001/116*         44-63          185/60R14         A90 T82 T86                       A15 A21 B03
0291*08-..            44-63          185/65R14         A12                               Car Flh Re8
                                                                                         X13 S01
Skoda Fabia           37-74          165/70R14                                           A02 A04 A05
6Y                    37-74          185/60R14                                           A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..                                                                        A11 A15 A21
                                                                                         B03 Car Flh
                                                                                         Sth S01
Skoda Praktik         51,63          175/70R14                                           A02 A04 A05
5J                                                                                       A07 A08 A09
N083                                                                                     A13 A15 A21
                                                                                         A58 B03 S01
Skoda Roomster      47,51,63         175/70R14                                           A02 A04 A05
5J                                                                                       A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*.                                                                      A13 A15 A21
                                                                                         A58 B03 Npf
                                                                                         S01
VW Fox                40,51,55       165/70R14         A13                               A02 A04 A05
5Z                    40,51,55       175/65R14         A13                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..   40,51,55       185/60R14         A33                               A15 A21 B03
                      40,51,55       185/65R14         A12                               Flh Npf S01
VW Polo               44-66          175/70R14         A13                               A02 A04 A05
6R                    44-66          185/65R14         A13                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..                                                                      A15 A21 B03
                                                                                         Flh Y85 S01
VW Polo               40-63          165/70R14                                           A02 A04 A05
9N                                                                                       A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,                                                                        A13 A15 A21
e1*2001/116*0174*..                                                                      B03 Flh Npf
                                                                                         Sth S01


Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5


Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht
zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85        Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim ab November 2003
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 29.09.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.September 2009




Bohlander                                                                    00142099.DOC




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