GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B8 Typ B8 504 Radgröße 5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V6 B8 504 V6/ ohne Ring 5/100/57,1 35 530 1950 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45719 Herstellerzeichen Brock Car Fashion Radtyp und Ausführung B8 504 (s.o.) Radgröße 5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube Kugel 120 27,5 M14x1,5 D = 25,6 mm Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55024304 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Ibiza 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05 6J 44-77 185/65R14 A13 A07 A08 A09 e9*2001/116*0067*.. 59 165/70R14 A13 R09 A15 A21 B03 Flh S01 Skoda Fabia 44-63 165/70R14 A90 T81 T85 A02 A04 A05 5J 44-63 175/65R14 A90 T82 T86 A07 A08 A09 e11*2001/116* 44-63 185/60R14 A90 T82 T86 A15 A21 B03 0291*08-.. 44-63 185/65R14 A12 Car Flh Re8 X13 S01 Skoda Fabia 37-74 165/70R14 A02 A04 A05 6Y 37-74 185/60R14 A07 A08 A09 e11*98/14*0123*.. A11 A15 A21 B03 Car Flh Sth S01 Skoda Praktik 51,63 175/70R14 A02 A04 A05 5J A07 A08 A09 N083 A13 A15 A21 A58 B03 S01 Skoda Roomster 47,51,63 175/70R14 A02 A04 A05 5J A07 A08 A09 e11*2001/116*0291*. A13 A15 A21 A58 B03 Npf S01 VW Fox 40,51,55 165/70R14 A13 A02 A04 A05 5Z 40,51,55 175/65R14 A13 A07 A08 A09 e1*2001/116*0301*.. 40,51,55 185/60R14 A33 A15 A21 B03 40,51,55 185/65R14 A12 Flh Npf S01 VW Polo 44-66 175/70R14 A13 A02 A04 A05 6R 44-66 185/65R14 A13 A07 A08 A09 e1*2001/116*0510*.. A15 A21 B03 Flh Y85 S01 VW Polo 40-63 165/70R14 A02 A04 A05 9N A07 A08 A09 e1*98/14*0174*.., A13 A15 A21 e1*2001/116*0174*.. B03 Flh Npf Sth S01 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 5 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 5 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Re8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an Achse 1. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X13 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim ab November 2003 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 29.09.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45719 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024304 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ B8 504 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 29.September 2009 Bohlander 00142099.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim