GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
49 02 0280806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Tomason
Typ TN3-5514
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
VW TN3-5514 VW / ohne Ring 5/100/57,1 35 580 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47769
Herstellerzeichen Tomason
Radtyp und Ausführung TN3-5514 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LZ
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel 26 mm 120 27
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55072109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05
6J 44-77 185/65R14 A13 A08 A09 A14
e9*2001/116*0067*.. 44-77 195/60R14 A12 A19 B03 Flh
59 165/70R14 A13 R09 S01
Seat Ibiza / Cordoba 44-63 165/70R14 A13 R09 T81 T85 A02 A04 A05
6L 44-63 175/65R14 A13 R37 T82 T86 A08 A09 A14
e9*98/14*0041*.., 44-77 185/60R14 A13 T82 T86 A19 B03 Flh
e9*2001/116*0041*.. 44-77 195/55R14 A12 T82 Sth V14 S01
44-77 195/60R14 A12
44-77 205/50R14 A01 A12 K1a K2b
44-77 205/55R14 A01 A12 K1a K2b
Skoda Fabia 44-63 165/70R14 A90 T81 T85 A02 A04 A05
5J 44-63 175/65R14 A90 T82 T86 A08 A09 A14
e11*2001/116* 44-63 185/60R14 A90 T82 T86 A19 B03 Car
0291*08-.. 44-63 185/65R14 A12 Flh S01
44-63 195/55R14 A12 T82
44-63 195/60R14 A12
Skoda Fabia 37-74 165/70R14 A11 R37 A02 A04 A05
6Y 37-74 185/60R14 A11 A08 A09 A14
e11*98/14*0123*.. 37-74 195/55R14 A01 A12 K1a K2b A19 B03 Car
Flh Sth S01
Skoda Praktik 51,63 175/70R14 A02 A04 A05
5J 51,63 185/60R14 T82 T86 A08 A09 A13
N083 51,63 185/65R14 A14 A19 A58
B03 S01
Skoda Roomster 47,51,63 175/70R14 A02 A04 A05
5J 47,51,63 185/60R14 T82 T86 A08 A09 A13
e11*2001/116*0291*. 47,51,63 185/65R14 A14 A19 A58
B03 Npf S01
VW Fox 40,51,55 165/70R14 A13 A02 A04 A05
5Z 40,51,55 175/65R14 A13 A08 A09 A14
e1*2001/116*0301*.. 40,51,55 185/60R14 A33 A19 B03 Flh
40,51,55 185/65R14 A12 Npf S01
VW Polo 44-66 175/70R14 A13 A02 A04 A05
6R 44-66 185/65R14 A13 A08 A09 A14
e1*2001/116*0510*.. 44-66 195/60R14 A12 A19 B03 Flh
Y85 S01
VW Polo 40-63 165/70R14 A13 R09 T81 T85 A02 A04 A05
9N 40-63 175/65R14 A90 R37 A08 A09 A14
e1*98/14*0174*.., 40-74 185/60R14 A90 A19 B03 Flh
e1*2001/116*0174*.. 40-74 195/55R14 A12 T82 Npf Sth V14
40-74 195/60R14 A12 S01
40-74 205/50R14 A01 A12 K1a K2b
40-74 205/55R14 A01 A12 K1a K2b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 3 von 6
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 4 von 6
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 5 von 6
V14 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/70R14 205/60R14
Nr. 2 185/55R14 205/50R14
Nr. 3 185/60R14 205/55R14
Nr. 4 185/50R14 195/45R14, 215/40R14, 225/40R14, 255/35R14
Nr. 5 195/45R14 215/40R14, 225/40R14
Nr. 6 205/45R14 225/40R14
Nr. 7 225/40R14 255/35R14
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜGV Rheinland in Wuxi (China) im Juni 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 24.9.2009 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47769 nach §22 StVZO
Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55072109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ TN3-5514
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 6 von 6
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 24.September 2009
Tufan 00141939.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim