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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          C9
Typ                             C9 554
Radgröße                        5,5Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
C9 554       485/06 JF / ohne Ring               5/100/57,1         35       500     1820
35 53S       485/06 CMS / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47348
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C9 554 (s.o.)
Radgröße                        5,5Jx14H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel Bund                  Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm             120                     27


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza / Cordoba    44-63        165/70R14   A13 T81 T85                      A02 A04 A05
6L                      44-63        175/65R14   A13 T82 T86                      A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-63        185/60R14   A13 T82 T86                      A16 A21 B03
e9*2001/116*0041*..     44-63        195/55R14   A12 T82                          Flh Sth S01
                        44-63        195/60R14   A12
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6J, 6JN                 44-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    44-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
e9*2007/46*0001*..      59           165/70R14   A13 R09                          Car Flh S01
- incl. Facelift 2012
Skoda Fabia             44-66        165/70R14   A90 T81 T85                      A02 A04 A05
5J                      44-66        175/65R14   A90 T82 T86                      A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-66        185/60R14   A90 T82 T86                      A16 A21 B03
e11*2007/46*0013*..     44-66        185/65R14   A12                              Car Flh Re8
                        44-66        195/55R14   A12 T82                          X13 S01
                        44-66        195/60R14   A12
Skoda Fabia             37-63        165/70R14   A13                              A02 A04 A05
6Y                      37-63        185/60R14   A13                              A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..       37-63        195/55R14   A01 A12 K1a K2b                  A16 A21 B03
                                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  S01
Skoda Praktik           51-66        175/70R14   99                               A02 A04 A05
5J                      51-66        185/60R14   T82 T86 100                      A07 A08 A09
N083;                   51-66        185/65R14   100                              A13 A16 A21
e11*2007/46*0013*..                                                               A58 B03 S01
Skoda Roomster          47,51,63     175/70R14   99                               A02 A04 A05
5J                      47,51,63     185/60R14   T82 T86 100                      A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;     47,51,63     185/65R14   100                              A13 A16 A21
e11*2007/46*0013*..                                                               A58 B03 Npf
                                                                                  S01
VW Cross Polo           51-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6R                      51-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..     51-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
                                                                                  Flh KMV S01
VW Fox                  40-55        165/70R14   A13                              A02 A04 A05
5Z                      40-55        175/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..     40-55        185/60R14   A33                              A16 A21 B03
                        40-55        185/65R14   A12                              Flh Npf S01
VW Polo                 44-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6R                      44-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..     44-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
e1*2007/46*0486*..                                                                Flh Npf S01
VW Polo                 40-63        165/70R14   A13 T81 T85                      A02 A04 A05
9N                      40-63        175/65R14   A90                              A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,       40-63        185/60R14   A90                              A16 A21 B03
e1*2001/116*0174*..     40-63        195/55R14   A12 T82                          Flh Npf Sth
                        40-63        195/60R14   A12                              S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an
Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

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Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 22. Oktober 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Oktober 2012




Haasis                                                                  00186158.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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