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          ABE: 47348
               Design:
                C9
           Radnummer:
        C9 554 35 53S
                Daten:
       5.5x14" ET35 LK5/100/57.1
              CMS 485/06
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47348*05



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            5,5 J x 14 H2


Typ:                        C9 554



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47348


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
Nummer der ABE: 47348*05

Die ABE-Nr. 47348 erstreckt sich auf die Sonderräder 5,5 J x 14 H2 , Typ C9 554, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55083712 (1.Ausfertigung) vom 30.10.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 30.10.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 21.11.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55083712 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
31.10.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47348*05

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot



Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           C9
Typ                              C9 554
Radgröße                         5,5 J x 14 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/         Ein-    Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                         Lochkreis- (mm)/ press-   last   umfang Herstell-
                                                Mittenloch-ø (mm) tiefe   (kg)   (mm)    datum
                                                                  (mm)
C9 554        485/02 JF / 67,2 54,1             4/100/54,1        36      550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 54,1
C9 554        485/03 JF / 67,2 54,1             4/100/54,1       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 54,1
C9 554        485/02 JF / 67,2 56,1             4/100/56,1       36       550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 56,1
C9 554        485/03 JF / 67,2 56,1             4/100/56,1       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 56,1
C9 554        485/02 JF / 67,2 56,6             4/100/56,6       36       550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 56,6
C9 554        485/03 JF / 67,2 56,6             4/100/56,6       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 56,6
C9 554        485/02 JF / 67,2 57,1             4/100/57,1       36       550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 57,1
C9 554        485/03 JF / 67,2 57,1             4/100/57,1       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 57,1
C9 554        485/02 JF / 67,2 59,1             4/100/59,1       36       550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 59,1
C9 554        485/03 JF / 67,2 59,1             4/100/59,1       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 59,1
C9 554        485/02 JF / 67,2 60,1             4/100/60,1       36       550    1950       5/2012
36 02         485/02 CMS / 67,2 60,1
C9 554        485/03 JF / 67,2 60,1             4/100/60,1       40       550    1950       5/2012
40 02         485/03 CMS / 67,2 60,1
C9 554        485/05 JF / ohne Ring             4/108/63,4       39       550    1950       5/2012
39 34         485/05 CMS / ohne Ring
C9 554        485/04 JF / ohne Ring             4/108/65,1       24       550    1950       5/2012
24 35         485/04 CMS / ohne Ring
C9 554        485/01 JF / ohne Ring             4/98/58,1        35       550    1950       5/2012
35 23         485/01 CMS / ohne Ring
C9 554        485/06 JF / ohne Ring             5/100/57,1       35       500    1820       5/2012
35 53S        485/06 CMS / ohne Ring




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    47348
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C9 554 (s.o.)
Radgröße                      5,5Jx14H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF ww. CMS
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/100        35                   500            1820
4/108        24                   550            1950
4/98         35                   550            1950
4/100        36                   550            1950
4/108        39                   550            1950
4/100        40                   550            1950


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
4/98         165/65R14      35                   550
4/100        155/65R14      36                   550
4/100        155/65R14      40                   550
4/108        165/70R14      24                   550
4/108        175/65R14      39                   550
5/100        165/65R14      35                   500




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
-

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.


Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.


Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 6,052 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Juni 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung (JF)                     -                             26.03.2012
Beschreibung (CMS)                    -                             29.08.2007
Anlage zur Radbeschreibung            -                             22.08.2012
Radzeichnung                          102401455-A1                  20.08.2012
Radzeichnung                          102401455-A2                  20.08.2012
Radzeichnung                          J 485 000-D                   14.06.2007
                                      mit Änderung vom              17.04.2009
Radzeichnung                          J 485 001-B                   07.06.2007
                                      mit Änderung vom              26.11.2008
Radzeichnung                          J 485 002-B                   07.06.2007
                                      mit Änderung vom              26.11.2008
Radzeichnung                          J 485 003-B                   07.06.2007
                                      mit Änderung vom              26.11.2008
Radzeichnung                          J 485 004-B                   07.06.2007
                                      mit Änderung vom              26.11.2008




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

Anlagen-Forts.-


Radzeichnung                                   J 485 005-B                     07.06.2007
                                               mit Änderung vom                26.11.2008
Radzeichnung                                   J 485 006-B                     07.06.2007
                                               mit Änderung vom                26.11.2008
Zusammenstellung CMS Zentrierringe             Stand                           02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel        Stand                           02.08.2012
Nabenkappenzeichnung                           C020122-B                       07.07.2000
                                               mit Änderung vom                31.08.2001
Verwendungen                                   Anlagen 1-16


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.


Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. Oktober 2012




Haasis                                                               00186604.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          C9
Typ                             C9 554
Radgröße                        5,5Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
C9 554       485/06 JF / ohne Ring               5/100/57,1         35       500     1820
35 53S       485/06 CMS / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47348
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C9 554 (s.o.)
Radgröße                        5,5Jx14H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel Bund                  Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm             120                     27


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza / Cordoba    44-63        165/70R14   A13 T81 T85                      A02 A04 A05
6L                      44-63        175/65R14   A13 T82 T86                      A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-63        185/60R14   A13 T82 T86                      A16 A21 B03
e9*2001/116*0041*..     44-63        195/55R14   A12 T82                          Flh Sth S01
                        44-63        195/60R14   A12
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6J, 6JN                 44-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    44-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
e9*2007/46*0001*..      59           165/70R14   A13 R09                          Car Flh S01
- incl. Facelift 2012
Skoda Fabia             44-66        165/70R14   A90 T81 T85                      A02 A04 A05
5J                      44-66        175/65R14   A90 T82 T86                      A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-66        185/60R14   A90 T82 T86                      A16 A21 B03
e11*2007/46*0013*..     44-66        185/65R14   A12                              Car Flh Re8
                        44-66        195/55R14   A12 T82                          X13 S01
                        44-66        195/60R14   A12
Skoda Fabia             37-63        165/70R14   A13                              A02 A04 A05
6Y                      37-63        185/60R14   A13                              A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..       37-63        195/55R14   A01 A12 K1a K2b                  A16 A21 B03
                                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  S01
Skoda Praktik           51-66        175/70R14   99                               A02 A04 A05
5J                      51-66        185/60R14   T82 T86 100                      A07 A08 A09
N083;                   51-66        185/65R14   100                              A13 A16 A21
e11*2007/46*0013*..                                                               A58 B03 S01
Skoda Roomster          47,51,63     175/70R14   99                               A02 A04 A05
5J                      47,51,63     185/60R14   T82 T86 100                      A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;     47,51,63     185/65R14   100                              A13 A16 A21
e11*2007/46*0013*..                                                               A58 B03 Npf
                                                                                  S01
VW Cross Polo           51-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6R                      51-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..     51-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
                                                                                  Flh KMV S01
VW Fox                  40-55        165/70R14   A13                              A02 A04 A05
5Z                      40-55        175/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..     40-55        185/60R14   A33                              A16 A21 B03
                        40-55        185/65R14   A12                              Flh Npf S01
VW Polo                 44-77        175/70R14   A13                              A02 A04 A05
6R                      44-77        185/65R14   A13                              A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..     44-77        195/60R14   A12                              A16 A21 B03
e1*2007/46*0486*..                                                                Flh Npf S01
VW Polo                 40-63        165/70R14   A13 T81 T85                      A02 A04 A05
9N                      40-63        175/65R14   A90                              A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,       40-63        185/60R14   A90                              A16 A21 B03
e1*2001/116*0174*..     40-63        195/55R14   A12 T82                          Flh Npf Sth
                        40-63        195/60R14   A12                              S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an
Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55083712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5
Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 22. Oktober 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Oktober 2012




Haasis                                                                  00186158.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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