GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell LAPPLAND
Typ LAPPLAND 5514
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
32200 LAPPLAND 5514/ohne Ring 5/100/57,1 35 580 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47591
Herstellerzeichen DBV
Radtyp und Ausführung LAPPLAND 5514 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Serienschraube Kugel 120 27 Serie VW
M14x1,5 d=25,6 120 Nm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza / Cordoba 44-63 165/70R14 A13 T81 T85 A02 A04 A05
6L 44-63 175/65R14 A13 T82 T86 A08 A09 A14
e9*98/14*0041*.., 44-63 185/60R14 A13 T82 T86 A19 B03 Flh
e9*2001/116*0041*.. 44-63 195/55R14 A12 T82 Sth S01
44-63 195/60R14 A12
Seat Ibiza / Ibiza ST 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05
6J, 6JN 44-77 185/65R14 A13 A08 A09 A14
e9*2001/116*0067*.., 44-77 195/60R14 A12 A19 B03 Car
e9*2007/46*0001*.. 59 165/70R14 A13 R09 Flh S01
- incl. Facelift 2012
Skoda Fabia 44-66 165/70R14 A90 T81 T85 A02 A04 A05
5J 44-66 175/65R14 A90 T82 T86 A08 A09 A14
e11*2001/116*0291*..; 44-66 185/60R14 A90 T82 T86 A19 B03 Car
e11*2007/46*0013*.. 44-66 185/65R14 A12 Flh S01
44-66 195/55R14 A12 T82
44-66 195/60R14 A12
Skoda Fabia 37-63 165/70R14 A13 A02 A04 A05
6Y 37-63 185/60R14 A13 A08 A09 A14
e11*98/14*0123*.. 37-63 195/55R14 A01 A12 K1a K2b A19 B03 Car
Flh Sth S01
Skoda Praktik 51-66 175/70R14 A02 A04 A05
5J 51-66 185/60R14 T82 T86 A08 A09 A13
N083; 51-66 185/65R14 A14 A19 A58
e11*2007/46*0013*.. B03 S01
Skoda Roomster 47,51,63 175/70R14 A02 A04 A05
5J 47,51,63 185/60R14 T82 T86 A08 A09 A13
e11*2001/116*0291*; 47,51,63 185/65R14 A14 A19 A58
e11*2007/46*0013*.. B03 Npf S01
VW Cross Polo 51-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05
6R 51-77 185/65R14 A13 A08 A09 A14
e1*2001/116*0510*.. 51-77 195/60R14 A12 A19 B03 Flh
KMV S01
VW Fox 40-55 165/70R14 A13 A02 A04 A05
5Z 40-55 175/65R14 A13 A08 A09 A14
e1*2001/116*0301*.. 40-55 185/60R14 A33 A19 B03 Flh
40-55 185/65R14 A12 Npf S01
VW Polo 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05
6R 44-77 185/65R14 A13 A08 A09 A14
e1*2001/116*0510*.. 44-77 195/60R14 A12 A19 B03 Flh
e1*2007/46*0486*.. Npf S01
VW Polo 40-63 165/70R14 A13 T81 T85 A02 A04 A05
9N 40-63 175/65R14 A90 A08 A09 A14
e1*98/14*0174*.., 40-63 185/60R14 A90 A19 B03 Flh
e1*2001/116*0174*.. 40-63 195/55R14 A12 T82 Npf Sth S01
40-63 195/60R14 A12
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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
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A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. Oktober 2012
Schmidt 00185615.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim