Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 12 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
100545571 J2-77038/45-X73 73.1/57.1 57,1 Kunststoff 615 2000 10/12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
S
LE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
E
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 -R5DV Kombi; Frontantrieb;
195/45R17 85 10B; 11B; 11G; 11H;
19
205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721;
§
725; 729; 73C; 74A;
H
74P
C
A
N
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
G
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 90 195/40R17 81 5DV ab
G
A
195/45R17 85 e11*2007/46*0250*01;
R
205/40R17 84 ab
T
IN
205/45R17 84 e11*2007/46*0251*01;
E
215/35R17 83 Limousine;
R
215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H;
U
Z
215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
T
725; 73C; 74A; 74P
H
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 90 215/45R17 51G ab
IC
e11*2007/46*0251*01;
-N
Limousine;
IG
Frontantrieb;
LT
10B; 11G; 11H; 12K;
Ü
51A; 71K; 721; 725;
G
73C; 74A; 74P; 76S
N
U
T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
N
E
M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
U
K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49136
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Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 90 195/40R17 81 5DV ab
!
FO
195/45R17 85 e11*2007/46*0250*01;
IN
205/40R17 84 ab
205/45R17 84 e11*2007/46*0251*01;
B
A
215/35R17 83 Limousine;
R
215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H;
O
V
215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
R
725; 73C; 74A; 74P
U
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 90 215/45R17 51G ab
Z
N
e11*2007/46*0250*01;
IO
Limousine;
S
Frontantrieb;
R
E
10B; 11G; 11H; 12K;
V
51A; 71K; 721; 725;
E
S
73C; 74A; 74P; 76S
LE
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
IN
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
-R
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
19
Verkaufsbezeichnung: POLO
§
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo;
A
N
215/40R17 87 Schrägheck;
G
Frontantrieb;
N
10B; 11B; 11G; 11H;
U
G
12A; 51A; 71K; 721;
A
725; 73C; 74A; 74P
R
T
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 Nicht Cross Polo;
IN
e1*2007/46*0486*.. 44 - 132 215/40R17 51G Schrägheck;
E
132 205/40R17 84 52J Frontantrieb;
R
10B; 11B; 11G; 11H;
U
Z
12A; 51A; 71K; 721;
T
725; 73C; 74A; 74P
H
IC
-N
Auflagen
IG
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
LT
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
Ü
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
G
N
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
U
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
T
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
N
E
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
M
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
U
K
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
O
der Fahrzeugpapiere enthält.
D
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 12 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
!
FO
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
IN
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
B
A
R
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
O
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
V
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
R
U
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Z
N
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
IO
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
S
R
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
E
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
V
E
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
S
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
LE
E
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
IN
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
E
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
-R
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
19
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
§
H
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
C
A
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
N
Achslast von 924kg.
G
N
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
U
G
Tiefbetts angebracht werden.
A
R
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
T
IN
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
E
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
R
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
U
Ventilherstellers zu beachten.
Z
T
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
H
IC
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
-N
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
IG
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
LT
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Ü
G
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
N
U
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
T
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
N
E
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
M
beachten.
U
K
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
O
D
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.