GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Shark
Typ SH605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A2 SH605 A2/Z03 Ø63,3-57,1 4/100/57,1 38 615 1960
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47911
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung SH605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa 37-74 195/45R15 A12 A14 A19
6H, 6HS 37-74 195/50R15 A01 G01 K42 S02
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Cordoba 44-95 185/55R15 R37 A12 A14 A19
6K/C 44-95 195/45R15 T78 S02
G613 44-95 195/50R15
Seat Cordoba/Ibiza 33-115 185/55R15 R37 A12 A14 A19
6K 33-115 195/45R15 T78 Car Flh Sth
e9*93/81*0001*.., 33-115 195/50R15 S02
e9*98/14*0001*..
Seat Ibiza 33-110 185/55R15 R37 A12 A14 A19
6K 33-110 195/45R15 T78 S02
G406 33-110 195/50R15
Seat Mii 44, 50, 55 165/60R15 A12 A14 A16
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 A19 Flh V15
e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 175/55R15 S02
e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 175/60R15
44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Skoda Citigo 44, 50, 55 165/60R15 A12 A14 A16
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 A19 Flh V15
e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 175/55R15 S02
e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 175/60R15
44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Skoda Favorit 40-50 195/45R15 A12 A14 A19
781 S02
G 019
Skoda Forman 40-50 195/45R15 A12 A14 A19
785 S02
G 022
Skoda Pickup 40-42 195/45R15 A12 A14 A19
787 S02
G 187
VW Caddy 40-81 185/55R15 T82 A12 A14 A19
9KV S02
e9*93/81*0007*..,
e9*98/14*0007*..
VW Caddy 44-66 185/55R15 T82 A12 A14 A19
9KVF S02
H337
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (III), Vento 40-85 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 A14 A19 V15
1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 195/50R15 A11 T82 T83 S02
F804,894, G156,407, 40-85 205/50R15 A01 A12 K42
e1*93/81*0004*,
e1*96/79*0068*,
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Lupo 92 195/45R15 R37 A12 A14 A19
6ES B03 S02
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo 37-77 195/45R15 A12 A14 A19
6X, 6E N3L S02
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW Polo 33-88 195/45R15 A01 A12 A14
6N 33-88 195/50R15 G01 K45 A19 K42 K56
G774, S02
e1*96/79*0069*..,
e1*98/14*0069*..
VW Polo 33-74 195/45R15 K42 K56 T78 A01 A12 A14
6NF 33-74 195/50R15 G01 K42 K45 K56 A19 S02
G951
VW Polo, P. Classic 40-81 185/55R15 R37 A12 A14 A19
6KV 40-81 195/45R15 T78 Car Sth S02
H249, 40-81 195/50R15
e9*93/81*0008*..,
e9*98/14*0008*..
VW UP! 44, 50, 55 165/60R15 A12 A14 A16
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 A19 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..; 44, 50, 55 175/55R15 Npf V15 S02
e13*2007/46*1182*.. 44, 50, 55 175/60R15
44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
VW e-UP! 60 165/60R15 A12 A14 A16
AA 60 165/65R15 A19 Flh S02
e13*2007/46*1167*.. 60 175/55R15
(18 kWh-Batterie) 60 175/60R15
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
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Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 26. Februar 2015
Blauth 00224427.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim