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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ultraleggera
Typ                             01709
Radgröße                        7,0J x 17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
200          01709200 / S-Ø 57,06                4/100/57,06         37         540    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50356
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01709 200
Radgröße                        7,0J x 17H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herkunftsmerkmal                Made in italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81710356

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba           44-95         205/40R17     G01 K1a K41 K42 K45 K56               A01 A12 A15
6K/C                   44-95         215/35R17     K1a K41 K42 K56 T79                   A18 S02
G613
Seat Cordoba/Ibiza     37-115        205/40R17     G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80           A01 A12 A15
6K                     37-115        215/35R17     K1c K41 K42 K56 T79 T83               A18 Car Flh
e9*93/81*0001*..,                                                                        L18 Sth S02
e9*98/14*0001*..
Seat Ibiza             33-110        205/40R17     G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80           A01 A12 A15
6K                     33-110        215/35R17     K1a K41 K42 K56 T79 T83               A18 S02
G406
Seat Mii               44, 50, 55    195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A15
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17     K1a K1b K2b                           A18 Flh V17
e13*2007/46*1168*..;   44, 50, 55    215/35R17     K2b K6g K8e R03                       S02
e13*2007/46*1183*..
Skoda Citigo           44, 50, 55    195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A15
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17     K1a K1b K2b                           A18 Flh V17
e13*2007/46*1169*..;   44, 50, 55    215/35R17     K2b K6g K8e R03                       S02
e13*2007/46*1184*..
VW Golf (III), Vento   40-85         205/40R17     G01 K1a K42 K56 T80 T81 T84           A01 A12 A15
1E, 1E..., 1H, 1H...   40-85         205/40R17     K1a K42 K56 T80 T81 T84 X17           A18 A58 S02
F804,894, G156,407,    40-85         215/35R17     K1a K42 K56 T79 T83
e1*93/81*0004*,        40-85         215/40R17     G01 K1a K41 K42 K45 K56 T83 X17
e1*96/79*0068*,
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Polo, P. Classic    40-81         205/40R17     G01 K1a K41 K42 K45 K56               A01 A12 A15
6KV                                                                                      A18 Car Sth
H249,                                                                                    S02
e9*93/81*0008*..,
e9*98/14*0008*..
VW UP!                 44, 50, 55    195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A15
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17     K1a K1b K2b                           A18 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;   44, 50, 55    215/35R17     K2b K6g K8e R03                       Npf V17 S02
e13*2007/46*1182*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L18      Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem
Lenkeinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und
Stabilisator zu achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm
an Achse 1 ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17      255/45R17
Nr. 17   235/55R17      255/50R17
Nr. 18   235/60R17      255/55R17
Nr. 19   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                    O.Z. Spa

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Februar 2015




Pohl                                                                 00223803.DOC




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