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							GUTACHTEN zur ECE R124 000780

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 3

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
112A         V 70747 LK112A / ohne Ring             5/112/57,1         54        650    2100

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26    120                    27

Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Altea / Toledo       63-155        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
5P, 5PN                                                                                   A60 Flh KOV
e9*2001/116*0050*..;                                                                      SeF Sth S02
e9*2007/46*0012*..
Seat Leon                 63-195        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1P, 1PN                                                                                   A58 Flh S02
e9*2001/116*0052*..;
e9*2007/46*0013*..
Skoda Octavia (II)        55-147        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1Z                                                                                        Car Lim Npf
e11*2001/116*0230*..;                                                                     S02
e11*2007/46*0012*..
VW Golf (V)               55-184        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1K                                                                                        Flh S02
e1*2001/116*
0242*00-24
VW Golf (V) Variant       59-147        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1KM                                                                                       A58 Car S02
e1*2001/116*
0328*00-14
VW Golf (VI)              59-173        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1K                                                                                        Cbo Flh S02
e1*2001/116
*0242*25-..;
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant      59-118        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1KM                                                                                       Car S02
e1*2001/116*0328*..;
e1*2007/46*0492*..
VW Golf Plus              55-125        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
1KP                                                                                       A58 Flh S02
e1*2001/116*0304*..;
e1*2007/46*0491*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000780

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Jetta               77 - 155        225/45R17   ECE                                   A12 A14 A19
16, 16H                                                                                  A58 Sth S02
e1*2007/46*0539*..;
e1*2007/46*0584*..
VW Jetta               66-147          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A19
1KM                                                                                      A58 Sth S02
e1*2001/116*0328*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ECE R124 000780

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 3
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

SeF    Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Lambsheim, 8. Juni 2016                                                               00251321.DOC




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