GUTACHTEN zur ECE R124 000780
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
112A V 70747 LK112A / ohne Ring 5/112/57,1 54 650 2100
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 120 27
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Altea / Toledo 63-155 225/45R17 ECE A12 A14 A19
5P, 5PN A60 Flh KOV
e9*2001/116*0050*..; SeF Sth S02
e9*2007/46*0012*..
Seat Leon 63-195 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1P, 1PN A58 Flh S02
e9*2001/116*0052*..;
e9*2007/46*0013*..
Skoda Octavia (II) 55-147 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1Z Car Lim Npf
e11*2001/116*0230*..; S02
e11*2007/46*0012*..
VW Golf (V) 55-184 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1K Flh S02
e1*2001/116*
0242*00-24
VW Golf (V) Variant 59-147 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1KM A58 Car S02
e1*2001/116*
0328*00-14
VW Golf (VI) 59-173 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1K Cbo Flh S02
e1*2001/116
*0242*25-..;
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant 59-118 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1KM Car S02
e1*2001/116*0328*..;
e1*2007/46*0492*..
VW Golf Plus 55-125 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1KP A58 Flh S02
e1*2001/116*0304*..;
e1*2007/46*0491*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000780
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Jetta 77 - 155 225/45R17 ECE A12 A14 A19
16, 16H A58 Sth S02
e1*2007/46*0539*..;
e1*2007/46*0584*..
VW Jetta 66-147 225/45R17 ECE A12 A14 A19
1KM A58 Sth S02
e1*2001/116*0328*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ECE R124 000780
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
SeF Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Lambsheim, 8. Juni 2016 00251321.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim