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							Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2016
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Fahrzeughersteller                        : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 5 J X 14 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
100557135           PEX                         ohne                     57,1                    500     1940    12/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..      44 - 66    175/65R14 82                               Kombi; Frontantrieb;
                                                 175/70R14       51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 185/60R14 82                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                 185/65R14 86                               729; 73C; 74D; 76J
                                                 185/70R14 88
6J             e9*2001/116*0067*..    44 - 77    175/70R14       12T; 51G                   Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..                185/65R14 86    12R                        Frontantrieb;
                                      55 - 59    165/70R14 85    12K                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/70R14              51G                        IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..             175/65R14 82           51J                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                          185/60R14 82                                      11H; 12K; 51A; 71K;
                                          185/65R14 86                                      721; 73C; 74D; 76J;
                                                                                            76T; 916

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 63         175/65R14 82    12Q                        ab
                                                 175/70R14       12T; 51G                   e11*2007/46*0251*01;
                                                 185/65R14 86    12A                        Limousine;
                                                 185/75R14 89    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/70R14 91    12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74D; 76J
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 63      175/70R14         51G                      ab
                                                                                         e11*2007/46*0251*01;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 74        165/70R14         51G                      Schrägheck;
                                              185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..    44 - 55   165/70R14         51G                      Kombi; Stufenheck;
                                    44 - 74   185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76J; 76T

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63         175/70R14         12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              185/65R14         12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 63      175/65R14 82      12Q                      ab
                                              175/70R14         12T; 51G                 e11*2007/46*0250*01;
                                              185/65R14 86      12A                      RAPID SPACEBACK;
                                              185/75R14 89      12A                      Limousine;
                                              195/70R14 91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 63 165/70R14            12T; 51G                 Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R14        12T; 5DK; 51G            e11*2007/46*0013*19;
                                               185/65R14 86     12A                      bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J; 76T
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 63   175/70R14        12T; 51G                 Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/65R14        12T; 51G                 Nicht Scout;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63   165/70R14        12T; 51G                 Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R14        12T; 51G                 Kombi; bis
                                               185/65R14 86     12A                      e11*2007/46*0013*19;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 66   175/70R14 84     12N                      nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/65R14 86     12N                      e11*2007/46*0013*20;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0291*43;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   165/70R14        12T; 51G                 nicht FOX Cross;
                                               175/65R14 82     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R14 82     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   175/65R14 82      12M; 5DK                 Nur CrossPolo;
                                              175/70R14 84      12T                      Schrägheck;
                                              185/60R14 82      12M; 5DK                 Frontantrieb;
                                              185/65R14 86      12M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   175/65R14 82      12M; 5DK                 Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             175/70R14         12T; 51G                 Schrägheck;
                                              185/60R14 82      12M; 5DK                 Frontantrieb;
                                              185/65R14 86      12M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 63     165/70R14         51G                      nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..               175/65R14 82      51J                      Polo-Cross;
                                              185/60R14 82                               Stufenheck;
                                              185/65R14 86                               Schrägheck;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76J;
                                                                                         76T; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
						
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