Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100557135 PEX ohne 57,1 500 1940 12/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 66 175/65R14 82 Kombi; Frontantrieb;
175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12K; 51A; 71K; 721;
185/65R14 86 729; 73C; 74D; 76J
185/70R14 88
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/70R14 12T; 51G Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 185/65R14 86 12R Frontantrieb;
55 - 59 165/70R14 85 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/70R14 51G IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 175/65R14 82 51J 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11H; 12K; 51A; 71K;
185/65R14 86 721; 73C; 74D; 76J;
76T; 916
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 63 175/65R14 82 12Q ab
175/70R14 12T; 51G e11*2007/46*0251*01;
185/65R14 86 12A Limousine;
185/75R14 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R14 91 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 63 175/70R14 51G ab
e11*2007/46*0251*01;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 74 165/70R14 51G Schrägheck;
185/60R14 82 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76J
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 55 165/70R14 51G Kombi; Stufenheck;
44 - 74 185/60R14 82 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76J; 76T
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 175/70R14 12T; 51G Frontantrieb;
185/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 63 175/65R14 82 12Q ab
175/70R14 12T; 51G e11*2007/46*0250*01;
185/65R14 86 12A RAPID SPACEBACK;
185/75R14 89 12A Limousine;
195/70R14 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 63 165/70R14 12T; 51G Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
185/60R14 12T; 5DK; 51G e11*2007/46*0013*19;
185/65R14 86 12A bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J; 76T
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 63 175/70R14 12T; 51G Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
185/65R14 12T; 51G Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 63 165/70R14 12T; 51G Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
185/60R14 12T; 51G Kombi; bis
185/65R14 86 12A e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76J
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 66 175/70R14 84 12N nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
185/65R14 86 12N e11*2007/46*0013*20;
ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 165/70R14 12T; 51G nicht FOX Cross;
175/65R14 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 175/65R14 82 12M; 5DK Nur CrossPolo;
175/70R14 84 12T Schrägheck;
185/60R14 82 12M; 5DK Frontantrieb;
185/65R14 86 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 175/65R14 82 12M; 5DK Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 175/70R14 12T; 51G Schrägheck;
185/60R14 82 12M; 5DK Frontantrieb;
185/65R14 86 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 63 165/70R14 51G nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 175/65R14 82 51J Polo-Cross;
185/60R14 82 Stufenheck;
185/65R14 86 Schrägheck;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71K;
721; 73C; 74D; 76J;
76T; 915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Gutachten 366-0430-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49840
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: CH5040
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2016
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Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.