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							Gutachten 366-0431-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49841
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CH5550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2016
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Fahrzeughersteller                        : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 5 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
100457141           CE2X                        ohne                     57,1                    475     1990    12/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
AA           e13*2007/46*1168*..      44 - 66    175/55R15 77    124                        nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1183*..                 175/60R15 81    12A                        Schrägheck 2-türig;
                                                 185/55R15       12A; 51G                   Schrägheck 4-türig;
                                                 195/50R15 82    12A                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76Q; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SKODA
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66         175/55R15 77    124                        nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1184*..                 175/60R15 81    12A                        Schrägheck 2-türig;
                                                 185/55R15       12A; 51G                   Schrägheck 4-türig;
                                                 195/50R15 82    12A                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76Q; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Gutachten 366-0431-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49841
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH5550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..     55        175/55R15 77                              nur Cross UP;
                                               175/60R15 81                              Frontantrieb;
                                               185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76Q;
                                                                                         77E
AA             e13*2007/46*1167*..   44 - 66   175/55R15 77     124                      nicht Cross UP; Van;
AAN            e13*2007/46*1182*..             175/60R15 81     12A                      Schrägheck 2-türig;
                                               185/55R15        12A; 51G                 Schrägheck 4-türig;
                                               195/50R15 82     12A                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85         185/55R15-81     nur bis 924 kg zul.      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0070*..                                 Achslast; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
1EX0           G407                            195/50R15        51G                      73C; 74D; 76R
                                               195/50R15-82

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81             12G                      Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82             12G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76R
1H             e1*96/79*0068*..      66        185/55R15-81                              Pkw geschlossen;
1HX1           G156                            195/50R15        51G                      Allradantrieb;
                                               195/50R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76R
1HX0F          F894                  40 - 44   185/55R15-81     12G                      Steilheck;
                                     40 - 85   195/50R15        12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15-82     12G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76R
1HX1           e1*92/53*0004*..      66        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15        51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               195/50R15-82                              73C; 74D; 76R

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0431-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49841
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH5550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2016
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
						
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