Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 28.06.2016
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112557154 VW4X ohne 57,1 650 2100 12/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 51J Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 215/45R17 87Y 5ET; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 51J 10B; 10S; 11B; 11G;
225/45R17 91 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/50R17 93 5FM; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
M+S
225/45R17 51G 721; 725; 73C; 74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 51G 725; 729; 73C; 74D;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; ab
59 - 173 215/45R17 91 e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 169 205/50R17 89W 51J Allradantrieb;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
55 - 184 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
225/45R17 90 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/45R17 91 51J Nur Golf 6; ab
225/45R17 51G e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 195 215/45R17 91 51J Nur Golf R (6er); ab
225/45R17 51G e1*2001/116*0242*25;
Cabrio; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76S; 76T
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/45R17 91 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 87 5ET bis
215/45R17 91 e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/45R17 91 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 225/45R17 51G Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 Nur Jetta
215/45R17 91 (Stufenheck);
225/45R17 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab
215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 51J Allradantrieb;
225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 JETTA (Limousine);
215/45R17 87W 51J Frontantrieb;
225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 GOLF (Variant); nur
215/45R17 87W 51J bis
225/45R17 51G e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab
215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 28.06.2016
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.