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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Shark
Typ                               SH605
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           SH605 A2/Z03 Ø63,3-57,1               4/100/57,1         38        615    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47911
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             SH605 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa             37-74         195/45R15                                    A12 A14 A19
6H, 6HS                37-74         195/50R15   A01 G01 K42                      S02
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Cordoba           44-95         185/55R15   R37                              A12 A14 A19
6K/C                   44-95         195/45R15   T78                              S02
G613                   44-95         195/50R15
Seat Cordoba/Ibiza     33-115        185/55R15   R37                              A12 A14 A19
6K                     33-115        195/45R15   T78                              Car Flh Sth
e9*93/81*0001*..,      33-115        195/50R15                                    S02
e9*98/14*0001*..
Seat Ibiza             33-110        185/55R15   R37                              A12 A14 A19
6K                     33-110        195/45R15   T78                              S02
G406                   33-110        195/50R15
Seat Mii               44, 50, 55    165/60R15                                    A12 A14 A19
AA, AAN                44, 50, 55    165/65R15                                    F16 Flh V15
e13*2007/46*1168*..;   44, 50, 55    175/55R15                                    S02
e13*2007/46*1183*..    44, 50, 55    175/60R15
                       44, 50, 55    185/55R15
                       44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K2b
                       44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K2b
                       44, 50, 55    205/50R15   A01 K2b R03
Skoda Citigo           44, 50, 55    165/60R15                                    A12 A14 A19
AA, AAN                44, 50, 55    165/65R15                                    F16 Flh V15
e13*2007/46*1169*..;   44, 50, 55    175/55R15                                    S02
e13*2007/46*1184*..    44, 50, 55    175/60R15
                       44, 50, 55    185/55R15
                       44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K2b
                       44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K2b
                       44, 50, 55    205/50R15   A01 K2b R03
VW Caddy (II)          40-81         185/55R15   T82                              A12 A14 A19
9KV                                                                               S02
e9*93/81*0007*..,
e9*98/14*0007*..
VW Caddy (II)          44-66         185/55R15   T82                              A12 A14 A19
9KVF                                                                              S02
H337
VW Lupo                92            195/45R15   R37                              A12 A14 A19
6ES                                                                               B03 S02
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                37-77         195/45R15                                    A12 A14 A19
6X, 6E                                                                            N3L S02
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo (III), /Classic   40-81         185/55R15   R37                                  A12 A14 A19
6KV                       40-81         195/45R15   T78                                  Car Sth S02
H249,                     40-81         195/50R15
e9*93/81*0008*..,
e9*98/14*0008*..
VW UP!                    44-66         165/60R15                                        A12 A14 A19
AA, AAN                   44-66         165/65R15                                        F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;      44-66         175/55R15                                        Npf V15 S02
e13*2007/46*1182*..       44-66         175/60R15
- incl. Facelift 2016     44-66         185/55R15
                          44-66         195/50R15   A01 K1a K2b
                          44-66         195/55R15   A01 K1a K2b
                          44-66         205/50R15   A01 K2b R03
VW cross UP!              55, 66        165/60R15                                        A12 A14 A19
AA                        55, 66        165/65R15                                        F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..       55, 66        175/55R15                                        S02
- incl. Facelift 2016     55, 66        175/60R15
                          55, 66        185/55R15
                          55, 66        195/50R15
                          55, 66        195/55R15
VW e-UP!                  60            165/60R15                                        A12 A14 A19
AA, AAN                   60            165/65R15                                        F16 Flh S02
e13*2007/46*1167*..;      60            175/55R15
e13*2007/46*1182*..       60            175/60R15
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15
Nr.   5   205/65R15      225/60R15
Nr.   6   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55114909 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Mai 2017




Blauth                                                              00270937.DOC




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