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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                             QM-Nr.: 01 06 007

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MILANO
                             Typ                             MI7080
                             Radgröße                        7,0J x 18H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             P3           MI7080/P3 / Ø57,1-EX-Ø72            5/100/57,1          43         650    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50203
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MI7080...(s.o)
                             Radgröße                        7,0J x 18H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      28                 EX3

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                 Seite 2 von 6


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Ibiza              48-85         205/40R18   K2b                                A01 A12 A14
                             KJ                      48-85         215/40R18   K1a K1b K2b                        A19 A58 Flh
                             e9*2007/46*3134*..                                                                   S02
                             Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A19
                             6J, 6JN                                                                              Car Flh S02
                             e9*2001/116*0067*..,
                             e9*2007/46*0001*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - incl. Facelift 2015
                             Seat Ibiza Cupra        132, 141      215/35R18   T84                                A12 A14 A19
                             6J                                                                                   B91 Flh S02
                             e9*2001/116*0067*..
                             Seat Toledo             55-90         215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A19
                             NH                                                                                   A58 B56 Lim
                             e11*2007/46*0251*..                                                                  S02
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Skoda Fabia             44-81         215/35R18   T84                                A12 A14 A19
                             5J                                                                                   A58 B56 Car
                             e11*2001/116*                                                                        Flh S02
                             0291*43-..;
                             e11*2007/46*
                             0013*20-..
                             ab MJ 2015 (6V)
                             Skoda Praktik           51-66         215/35R18   A01 G10 G11 K2b K44 K46 T80 T84    A12 A14 A19
                             5J                                                                                   A58 S02
                             N083;
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Rapid             55-90         215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A19
                             NH                                                                                   A58 B56 Lim
                             e11*2007/46*0250*..;                                                                 S02
                             e11*2007/46*0249*..
                             Skoda Rapid             55-90         215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A19
                             Spaceback                                                                            A58 B56 Flh
                             NH                                                                                   S02
                             e11*2007/46*0250*..
                             Skoda Roomster          47-77         215/35R18   A01 G10 G11 K2b K44 K46 T80 T84    A12 A14 A19
                             5J                                                                                   A58 Npf S02
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Roomster          55-77         215/35R18   A01 G11 T84                        A12 A14 A19
                             Scout                   55-77         215/35R18   T84 X24                            A58 KMV S02
                             5J
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             VW Cross Polo           51-81         215/35R18   T80 T84                            A12 A14 A19
                             6R                                                                                   Flh KMV S02
                             e1*2001/116*0510*..
                             - incl. Facelift 2014




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Fox                  40-55         215/35R18    A01 G01 K1a K2b K46                   A12 A14 A19
                             5Z                                                                                       Flh Npf S02
                             e1*2001/116*0301*..
                             VW Polo (V)             44-110        215/35R18    T80 T84                               A12 A14 A19
                             6R                                                                                       Flh Npf S02
                             e1*2001/116*0510*..
                             e1*2007/46*0486*..
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo GTI (V)         132           215/35R18    T84                                   A12 A14 A19
                             6R                                                                                       Flh Npf S02
                             e1*2001/116*0510*..
                             - incl. Facelift 2014

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 4 von 6

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                             an Achse 1.

                             B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G11     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Oktober 2017 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Oktober 2017
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Schmidt                                                                      00281700.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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