Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51163
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: IC6050
§ 22 51163
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51163
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51163
Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 21
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C 57,1 C Ø57,1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 655 2125 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51163
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis e9*93/81*0001*06;
195/50R15-82 CORDOBA-VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 11A; 22B; 54F IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 11A; 22B e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 11A; 22B; 54F bis e9*93/81*0001*06;
6K/C G613 195/50R15-82 11A; 22B CORDOBA;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1183*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 729;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 73C; 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 12A; 24J; 248;
27H
Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 54A 73C; 74A; 74P
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51163
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0006*.., 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
H307 367 73C; 74A; 74P
9KSF H308
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1184*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 729;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 73C; 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 12A; 24J; 248;
27H
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.. 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
791 G952 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 33H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 827
§ 22 51163
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY MJ 1995-2003
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
9KVF H337 367 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 55 175/55R15 77 nur Cross UP;
175/60R15 81 Frontantrieb;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 729; 73C; 74A; 74P;
205/50R15 86 11A; 245; 248; 27H 76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 729;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 73C; 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 12A; 24J; 248;
27H
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
79 - 118 185/55R15 51G 73C; 74A; 74P
195/55R15-83 11A; 21B; 22B
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
100 - 118 195/50R15 51G
118 195/50R15-82
53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I
lt.ABE;
§ 22 51163
85 - 118 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 Achslast; 11A; 22B; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-82 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M;
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19E-299 E083 72 195/60R15 Country; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 Country; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15-89 Country; 11A; 21B; 73C; 74A; 74P
22B; 24K
118 185/55R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
195/50R15-81 RALLYE
BREIT-VERSION
205/50R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 73C; 74A; 74P
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B nicht Kombi;
1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
1HX1 G156 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; Allradantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 663 Schrägheck;
195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
§ 22 51163
1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Steilheck;
40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 73C; 74A; 74P
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 73C; 74A; 74P
195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*.., 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0085*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P
24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
32 B B870 40 - 85 195/55R15-83 Kombi;
205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
32 B B870/1 40 - 100 195/55R15-83 Kombi;
205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
32B-299 D522 64 - 100 195/55R15-85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 5DK ab Nachtrag 5;
195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 51G 12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 12G; 31I; 51G bis Nachtrag 4; Kombi;
195/55R15-85 12G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 12G; 5DK bis Nachtrag 4;
50 - 100 195/55R15 12G; 31I; 51G Limousine;
195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
ACHSLAST; 12G 51A; 71K; 721; 73C;
195/55R15-85 12G 74A; 74P
205/50R15 12G; 51G
35I-299 E960 85 195/55R15-84 12G Limousine; bis
§ 22 51163
205/50R15-85 12G Nachtrag 7;
85 - 118 195/55R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
35I-299 E960 85 195/55R15-85 12G Kombi; bis Nachtrag 7;
205/50R15-85 12G 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 118 195/55R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
205/50R15 12G; 51G 74A; 74P
35I-299 E960 85 205/50R15 51G Kombi; ab Nachtrag 8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 Kombi;
e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22L; 24M Polo GP (Facelift
Okt.1999); ab
e1*98/14*0069*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: VW SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 9033 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P
24K; 35B
205/50R15-85 VCN; 11A; 21B; 22B;
24K; 35B
53 9033/1 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P
24K; 35B
205/50R15-85 VCN; 11A; 21B; 22B;
24K; 35B
53 B C116 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
33I; 35B 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 73C; 74A; 74P
33I; 35B
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
53 B C116/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163
33I; 35B 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 73C; 74A; 74P
33I; 35B
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
95 - 102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
53 B C116/2 53 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
33I; 35B 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 73C; 74A; 74P
33I; 35B
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
95 - 102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
§ 22 51163
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 51163
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31I) Aus Freigängigkeitsgründen sind diese Rad-Reifen-Kombinationen nicht zulässig an Fahrzeug-
ausführungen mit Niveauregulierungsanlage.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33I) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Hinterachse ein Stabilisator eingebaut
werden.Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
663) Sofern Reifen der Größe 185/55 R 15 auf der Felge 7 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 51163
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
827) Die Verwendung der Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der
Hinterachse.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW-Teile-Nr.
175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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§ 22 51163
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AA
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*..
Handelsbez.: UP!
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 195 y = 300 VA
26P x = 145 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 195 y = 300 8 VA
§ 22 51163
26J x = 195 y = 300 22 VA
27H x = 350 y = 250 8 HA
27F x = 350 y = 250 30 HA