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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 10                                                    Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                           Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             CC 57,1             CC                           Ø57,1-EX-Ø72                57,1    Kunststoff     655     2125    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : EX1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MII
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51163




             AA           e13*2007/46*1168*..       44 - 66     165/60R15 77                                 nicht Cross UP; Van;
             AAN          e13*2007/46*1183*..                   165/65R15 81                                 Schrägheck 2-türig;
                                                                175/55R15 77                                 Schrägheck 4-türig;
                                                                175/60R15 81                                 Frontantrieb;
                                                                185/55R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R15 82      11A; 248                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76Q

             Verkaufsbezeichnung:     SEAT AROSA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             6H           e1*95/54*0049*..  37 - 55             195/45R15         11A; 22B; 24M; 51G         bis e1*95/54*0049*02;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                             74A; 74P
             6HS            e9*98/14*0037*..        37 - 74     195/45R15 78                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : EX1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66          165/60R15 77                           nicht Cross UP; Van;
             AAN          e13*2007/46*1184*..                  165/65R15 81                           Schrägheck 2-türig;
                                                               175/55R15 77                           Schrägheck 4-türig;
                                                               175/60R15 81                           Frontantrieb;
                                                               185/55R15 82                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R15 82   11A; 248                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76Q

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                   : EX1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     UP!
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW           Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             AA           e13*2007/46*1167*..     55           175/55R15 77                           nur Cross UP;
§ 22 51163




                                                               175/60R15 81                           Frontantrieb;
                                                               185/55R15 82                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R15 82                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76Q
             AA             e13*2007/46*1167*..   44 - 66      165/60R15 77                           nicht Cross UP; Van;
             AAN            e13*2007/46*1182*..                165/65R15 81                           Schrägheck 2-türig;
                                                               175/55R15 77                           Schrägheck 4-türig;
                                                               175/60R15 81                           Frontantrieb;
                                                               185/55R15 82                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R15 82   11A; 248                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76Q

             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85            185/55R15-81   nur bis 924 kg zul.     nur e1*96/79*0070*00;
             1EX0         G407                                                Achslast; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R15      51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               195/50R15-82                           73C; 74A; 74P
                                                               195/55R15-83   11A; 21B; 22B; 54A
                                                               205/50R15-85   11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                              24M
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                                      Kombi; Frontantrieb;
             1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15-82                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/55R15-83             11A; 21B; 22B; 54A       73C; 74A; 74P
                                                    205/50R15-85             11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M
             1H             e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                               Pkw geschlossen;
             1HX1           G156                           195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
                                                           195/50R15-82      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             1HX0F          F894                 40 - 85   185/55R15-81                               Schrägheck;
                                                           195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R15-82      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
             1HX0F          F894                 40 - 44   185/55R15-81                               Steilheck;
                                                 40 - 85   195/50R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R15-82                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/55R15-83      11A; 21B; 22B; 54A       73C; 74A; 74P
                                                           205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M
             1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                               10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163




                                                           195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/50R15-82      11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                                           205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6E           e1*2001/116*0114*.., 77          195/45R15 78      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0114*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 915
             6X             e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/45R15-78      VEI; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*97/27*0085*..,              195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                            e1*98/14*0085*..                                 24M; 54A                 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6N           e1*98/14*0069*..  37 - 92        195/45R15         51G                      Polo GP (Facelift
                                                                                                      Okt.1999); ab
                                                                                                      e1*98/14*0069*07;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 88   195/45R15-78      11A; 24M                 nur bis
                            e1*98/14*0069*..,                                                         e1*98/14*0069*06;
                            G774                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             6NF            G951                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                   entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 51163




                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 51163




                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                  zulässig.
             VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
                  diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
                  hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
                  eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
						
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