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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7


             Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305


             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           C24
             Typ                              C24 605
             Radgröße                         6.0Jx15 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C24 605 43 53S 1059/05 CMS / ohne Ring          5/100/57,1           43          600    2000


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                       51675
§ 22 51675




             Herstellerzeichen                CMS
             Radtyp und Ausführung            C24 605 (s.o.)
             Radgröße                         6.0Jx15 H2
             Einpresstiefe                    ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der               Bund              Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)          Artikel-Nr.
                 Befestigungsmittel
             S02 Serien-Schraube       Kugel Ø26 mm      120                     27                  Serie
                 M14x1,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Seat Ibiza             48-110        185/65R15   A11                              A07 A23 A58
             KJ                     48-110        195/60R15   A90                              A99 Flh S02
             e9*2007/46*3134*..     48-110        195/65R15   A12
                                    48-110        205/55R15   A01 A12 K2b
                                    48-110        205/60R15   A01 A12 K2b
             Seat Ibiza / Cordoba   44-110        195/50R15   A12 T82                          A07 A23 A99
             6L                     44-110        195/55R15   A12 R09                          B03 Flh Sth
             e9*98/14*0041*..,      44-110        205/50R15   A12                              V15 S02
             e9*2001/116*0041*..
             Seat Toledo            55-92         195/55R15   A90                              A07 A23 A58
             NH                     55-92         205/50R15   A12                              A99 Lim V15
             e11*2007/46*           55-92         205/55R15   A12                              S02
             0251*00-19;
             e11*2007/46*252*..;
             e8*2007/46*0321*..
             Skoda Fabia            44-77         195/50R15   A12 T82 T83                      A07 A23 A99
             5J                     44-77         195/55R15   A12                              Car Flh Re8
             e11*2001/116*          44-77         205/50R15   A12                              V15 S02
§ 22 51675




             0291*00-42;
             e11*2007/46*
             0013*00-19
             Skoda Fabia            44-92         195/55R15   A12                              A07 A23 A58
             5J                     44-92         205/50R15   A12                              A99 Car Flh
             e11*2001/116*          44-92         205/55R15   A12                              S02
             0291*43-55;
             e11*2007/46*
             0013*20-..
             e8*2007/46*0319*..
             ab MJ 2015 (6V)
             Skoda Fabia RS         132           195/50R15   A12 M+S T83                      A07 A23 A99
             5J                     132           195/55R15   A12 M+S                          B88 Flh S02
             e11*2001/116*          132           205/50R15   A12 M+S
             0291*27-42
             Skoda Praktik          51-66         195/50R15   A12 T82 T83                      A07 A23 A58
             5J                     51-66         195/55R15   A12                              A99 S02
             N083;                  51-66         205/50R15   A12
             e11*2007/46*0013*..
             Skoda Rapid            55-92         195/55R15   A90                              A07 A23 A58
             NH                     55-92         205/50R15   A12                              A99 Lim V15
             e11*2007/46*           55-92         205/55R15   A12                              S02
             0250*00-20;
             e11*2007/46*0249*..;
             e8*2007/46*0320*..
             Skoda                  55-92         195/55R15   A90                              A07 A23 A58
             Rapid Spaceback        55-92         205/50R15   A12                              A99 Flh V15
             NH                     55-92         205/55R15   A12                              S02
             e11*2007/46*
             0250*00-20;
             e8*2007/46*0320*..



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Skoda Roomster         47-77         195/50R15     A12 T82 T83                           A07 A23 A58
             5J                     47-77         195/55R15     A12                                   A99 Npf S02
             e11*2001/116*0291*;    47-77         205/50R15     A12
             e11*2007/46*0013*..
             Skoda                  55-77         195/55R15     A12 ECE                               A07 A23 A58
             Roomster Scout                                                                           A99 KMV S02
             5J
             e11*2001/116*0291*;
             e11*2007/46*0013*..
             Skoda                  55-77         195/55R15     A12                                   A07 A23 A58
             Roomster Scout         55-77         205/50R15     A12                                   A99 KMV S02
             5J
             e11*2001/116*0291*;
             e11*2007/46*0013*..
             VW Fox                 40-55         195/50R15                                           A07 A12 A23
             5Z                     40-55         195/55R15                                           A99 Flh Npf
             e1*2001/116*0301*..                                                                      V15 S02
             VW Polo (IV)           40-110        195/50R15     A12 M+S T82 T83                       A07 A23 A99
             9N                     40-110        195/55R15     A12 R09                               Flh Npf Sth
             e1*98/14*0174*..,      40-110        205/50R15     A12                                   V15 S02
§ 22 51675




             e1*2001/116*0174*..    40-77         195/50R15     A12 T82 T83
                                    40-96         195/55R15     A01 G03
             VW Polo (VI)           48-85         185/65R15     A11                                   A07 A23 A58
             AW                     48-85         195/60R15     A33                                   A99 Flh S02
             e1*2007/46*1783*..     48-85         195/65R15     A12
                                    48-85         205/55R15     A12
                                    48-85         205/60R15     A12



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51675




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
             zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
             hinausragen.



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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             B88    Räder nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51675




             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
             serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
             Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
             Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7


             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
             nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an
             Achse 1.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 51675




             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Juli 2018
§ 22 51675




             Bohlander                                                                    00297908.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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