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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP19
             Typ                               RP19-6016
             Radgröße                          6Jx16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             V7           RP19-6016 V7 / ohne Ring                5/100/57,1         45        530    2040

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52387
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP19-6016 (s.o.)
             Radgröße                          6Jx16H2
§ 22 52387




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 26 mm 120                       27

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Seat Arona              70-110        195/60R16   A11                             A14 A19 A58
             KJ                      70-110        195/65R16   A12                             S01
             e9*2007/46*3134*02-..   70-110        205/55R16   A90
                                     70-110        205/60R16   A12
                                     70-110        215/55R16   A12
                                     70-110        215/60R16   A12
             Seat Ibiza              48-110        185/55R16   A11                             A14 A19 A58
             KJ                      48-110        185/60R16   A90                             Flh S01
             e9*2007/46*3134*..      48-110        195/55R16   A90
                                     48-110        205/50R16   A01 A12 K2b
                                     48-110        205/55R16   A01 A12 K2b
                                     48-110        215/50R16   A01 A12 K2b
             Seat Toledo             55-92         185/50R16   A90 NoD T81                     A14 A19 A58
             NH                      55-92         185/55R16   A90                             Lim S01
             e11*2007/46*            55-92         195/45R16   A33 T80 T84
             0251*00-19;             55-92         195/50R16   A12
             e11*2007/46*252*..;
             e8*2007/46*0321*..
§ 22 52387




             Skoda Fabia             44-92         185/50R16   A90                             A14 A19 A58
             5J                      44-92         185/55R16   A12                             Car Flh S01
             e11*2001/116*           44-92         195/45R16   A91 T80 T84
             0291*43-55;             44-92         195/50R16   A12
             e11*2007/46*
             0013*20-..
             e8*2007/46*0319*..
             ab MJ 2015 (6V)
             Skoda Rapid             55-92         185/50R16   A90 NoD T81                     A14 A19 A58
             NH                      55-92         185/55R16   A90                             Lim S01
             e11*2007/46*            55-92         195/45R16   A33 T80 T84
             0250*00-20;             55-92         195/50R16   A12
             e11*2007/46*0249*..;
             e8*2007/46*0320*..
             Skoda Rapid             55-92         185/50R16   A90 NoD T81                     A14 A19 A58
             Spaceback               55-92         185/55R16   A90                             Flh S01
             NH                      55-92         195/45R16   A33 T80 T84
             e11*2007/46*            55-92         195/50R16   A12
             0250*00-20;
             e8*2007/46*0320*..
             VW Polo (VI)            48-85         185/55R16   A11                             A14 A19 A58
             AW                      48-85         185/60R16   A90                             Flh S01
             e1*2007/46*1783*..      48-85         195/55R16   A33
                                     48-85         205/50R16   A12
                                     48-85         205/55R16   A12
                                     48-85         215/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
             VW Polo GTI (VI)        147           185/60R16   A90 M+S                         A14 A19 A58
             AW                      147           195/55R16   A33 M+S                         Flh S01
             e1*2007/46*1783*..      147           205/50R16   A12 M+S
                                     147           205/55R16   A12 M+S



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 52387




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 52387




             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 5 von 6

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52387




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Oktober 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016
             Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                  Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 31. Oktober 2018
§ 22 52387




             Tufan                                                                00306492.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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