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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX03
                             Typ                             OX03 5514
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             X2           OX03 5514 X2 / Ø63,4xØ57,1          4/100/57,1          40         560    2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49479
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX03 5514 (s.o.)
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.436

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Arosa              37-44         175/60R14                                          A12 A15 A19
                             6H, 6HS                 37-55         165/60R14    R37                                   B03 S01
                             e1*95/54*,              37-55         185/50R14
                             98/14*0049*..,          37-74         185/55R14
                             e9*98/14*0037*..
                             Seat Mii                44, 50, 55    165/70R14                                          A12 A19 F16
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14                                          Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    185/60R14
                             e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    185/65R14
                             Skoda Citigo            44, 50, 55    165/70R14                                          A12 A19 F16
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14                                          Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    185/60R14
                             e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    185/65R14
                             - incl. Facelift 2017
                             VW Lupo                 37            165/60R14    R37                                   A12 A15 A19
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             6X, 6E                  37-55         185/50R14    R37                                   B03 N3L S01
                             e1*97/27,98/14,         37-77         165/65R14    R37
                             2001/116*               37-77         175/60R14    R37
                             0085,0114*..            37-77         185/55R14
                                                     37-77         185/60R14    A01 G01
                             VW UP!                  44-66         165/70R14                                          A12 A19 F16
                             AA, AAN                 44-66         175/65R14                                          Flh NoE Npf
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/60R14                                          S01
                             e13*2007/46*1182*..     44-66         185/65R14
                             - incl. Facelift 2016
                             VW cross UP!            55, 66        165/70R14                                          A12 A19 F16
                             AA                      55, 66        175/65R14                                          Flh KMV S01
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66        185/60R14
                             - incl. Facelift 2016   55, 66        185/65R14

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 5
                             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 5
                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
                             somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Dezember 2018




                             Laux                                                                   00309866.DOC
                                                                                                    RL/JR
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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