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							                             Gutachten 366-0462-08-LORD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
                             ANLAGE: 5                                                              Radtyp: C17 604
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                                Stand: 10.09.2019
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 5

                             Fahrzeughersteller                           : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung                  Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                             C17 604 35          C17 604 CMS456/02              SR05 Ø67.1-Ø57.1          57,1    Kunststoff     560     1935    11/08
                             02CMS
                             C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR05 Ø67.1-Ø57.1                         57,1    Kunststoff     560     1935    11/08
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 47668, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : Z 13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MII
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW           Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1168*..         44 - 66      165/65R14 79    12R                       nicht Cross UP; Van;
                             AAN          e13*2007/46*1183*..                      165/70R14 81    12R; 56G                  Schrägheck 2-türig;
                                                                                   175/60R14 79    12Q                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                   175/65R14 82    12Q                       Frontantrieb;
                                                                                   185/60R14 82    11A; 12A; 245; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   185/65R14 86    11A; 12A; 245; 248        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                   195/60R14 86    11A; 12A; 245; 248        73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                                                             77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : Z 13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0462-08-LORD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
                             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C17 604
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.09.2019
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 5
                             Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66            165/65R14 79   12R                       nicht Cross UP; Van;
                             AAN          e13*2007/46*1184*..                    165/70R14 81   12R; 56G                  Schrägheck 2-türig;
                                                                                 175/60R14 79   12Q                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                 175/65R14 82   12Q                       Frontantrieb;
                                                                                 185/60R14 82   11A; 12A; 245; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 185/65R14 86   11A; 12A; 245; 248        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                 195/60R14 86   11A; 12A; 245; 248        73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                                                          77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 47668, Erweiterung 07




                             Zubehör                                    : Z 13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     UP!
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1167*..       44 - 66      165/65R14 79   12R                       nicht Cross UP; Van;
                             AAN          e13*2007/46*1182*..                    165/70R14 81   12R; 56G                  Schrägheck 2-türig;
                                                                                 175/60R14 79   12Q                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                 175/65R14 82   12Q                       Frontantrieb;
                                                                                 185/60R14 82   11A; 12A; 245; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 185/65R14 86   11A; 12A; 245; 248        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                 195/60R14 86   11A; 12A; 245; 248        73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                                                          77E

                             Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             6E           e1*2001/116*0114*.., 77                175/60R14      11A; 24J; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0114*..                     185/55R14 80   11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                24M                       721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 915
                             6ES            e1*2001/116*0147*.., 92              185/55R14 80                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0147*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76J
                             6X             e1*2001/116*0085*.., 37 - 74         185/50R14 77   11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*97/27*0085*..,                    185/55R14-78   11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e1*98/14*0085*..                                                              721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0462-08-LORD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C17 604
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.09.2019
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 5
                                   entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 47668, Erweiterung 07




                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0462-08-LORD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C17 604
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.09.2019
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 5
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 47668, Erweiterung 07




                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0462-08-LORD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C17 604
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.09.2019
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                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
§ 22 47668, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.