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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55114909 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Shark
Typ                             SH605
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
A2           SH605 A2/Z03 Ø63,3-57,1            4/100/57,1         38        615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47911
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           SH605 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)               (mm)
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                26              Multipack: 4

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55114909 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74         195/45R15                                            A12 A14 A19
6H, 6HS                 37-74         195/50R15    A01 G01 K42                             S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55    165/60R15                                            A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55    165/65R15                                            F16 Flh V15
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    175/55R15                                            S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    175/60R15
                        44, 50, 55    185/55R15
                        44, 50, 55    195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55    195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55    205/50R15    A01 K2b R03
Skoda Citigo            44, 50, 55    165/60R15                                            A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55    165/65R15                                            F16 Flh V15
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    175/55R15                                            S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    175/60R15
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55    185/55R15
                        44, 50, 55    195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55    195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55    205/50R15    A01 K2b R03
VW Lupo                 92            195/45R15    R37                                     A12 A14 A19
6ES                                                                                        B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                 37-77         195/45R15                                            A12 A14 A19
6X, 6E                                                                                     N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66         165/60R15                                            A12 A14 A19
AA, AAN                 44-66         165/65R15                                            F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         175/55R15                                            Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*..     44-66         175/60R15
- incl. Facelift 2016   44-66         185/55R15
                        44-66         195/50R15    A01 K1a K2b
                        44-66         195/55R15    A01 K1a K2b
                        44-66         205/50R15    A01 K2b R03
VW cross UP!            55, 66        165/60R15                                            A12 A14 A19
AA                      55, 66        165/65R15                                            F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66        175/55R15                                            S01
- incl. Facelift 2016   55, 66        175/60R15
                        55, 66        185/55R15
                        55, 66        195/50R15
                        55, 66        195/55R15
VW e-UP!                60            165/60R15                                            A12 A14 A19
AA, AAN                 60            165/65R15                                            F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60            175/55R15
e13*2007/46*1182*..     60            175/60R15
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55114909 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55114909 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L      Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14
in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw..
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55114909 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 5 von 5

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V15     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. Juli 2019




Blauth                                                                    00323853.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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