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							Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                                    Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller                         : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
CC 57,1             CC                           Ø57,1-EX-Ø72                57,1   Kunststoff     655     2125    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1168*..       44 - 66     165/60R15 77                                nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1183*..                   165/65R15 81                                Schrägheck 2-türig;
                                                   175/55R15 77                                Schrägheck 4-türig;
                                                   175/60R15 81                                Frontantrieb;
                                                   185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/50R15 82      11A; 248                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q

Verkaufsbezeichnung:     SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6H           e1*95/54*0049*..  37 - 55             195/45R15         11A; 22B; 24M; 51G        bis e1*95/54*0049*02;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74P
6HS            e9*98/14*0037*..        37 - 74     195/45R15 78                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 25.06.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SKODA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66          165/60R15 77                          nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1184*..                  165/65R15 81                          Schrägheck 2-türig;
                                                  175/55R15 77                          Schrägheck 4-türig;
                                                  175/60R15 81                          Frontantrieb;
                                                  185/55R15 82                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15 82   11A; 248               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 6E;
                                            6N; 6NF; 6X
                                            120 Nm für Typ : AA
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW           Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..     55           175/55R15 77                          nur Cross UP;
                                                  175/60R15 81                          Frontantrieb;
                                                  185/55R15 82                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15 82                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
AA             e13*2007/46*1167*..   44 - 66      165/60R15 77                          nicht Cross UP; Van;
AAN            e13*2007/46*1182*..                165/65R15 81                          Schrägheck 2-türig;
                                                  175/55R15 77                          Schrägheck 4-türig;
                                                  175/60R15 81                          Frontantrieb;
                                                  185/55R15 82                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15 82   11A; 248               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..    85        165/65R15 M+S                             UP GTI;
                                              175/60R15 M+S                             Schräghecklimousine;
                                              185/55R15 M+S 11A; 26P                    Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85        185/55R15-81     nur bis 924 kg zul.      nur e1*96/79*0070*00;
1EX0         G407                                              Achslast; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15        51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/50R15-82                              73C; 74A; 74P
                                              195/55R15-83     11A; 21B; 22B; 54A
                                              205/50R15-85     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                                     Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/55R15-83            11A; 21B; 22B; 54A       73C; 74A; 74P
                                       205/50R15-85            11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M
1H             e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                              Pkw geschlossen;
1HX1           G156                           195/50R15        11A; 24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
                                              195/50R15-82     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85     11A; 21B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 85   185/55R15-81                              Schrägheck;
                                              195/50R15        11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R15-85     11A; 21B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 44   185/55R15-81                              Steilheck;
                                    40 - 85   195/50R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/55R15-83     11A; 21B; 22B; 54A       73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15        11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/50R15-82     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85     11A; 21B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77          195/45R15 78     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 915
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74     195/45R15-78     VEI; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,              195/50R15-82     11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0085*..                                24M; 54A                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*98/14*0069*..  37 - 92        195/45R15        51G                      Polo GP (Facelift
                                                                                        Okt.1999); ab
                                                                                        e1*98/14*0069*07;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 74P
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 88   195/45R15-78     11A; 24M                 nur bis
               e1*98/14*0069*..,                                                        e1*98/14*0069*06;
               G774                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
     hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
     eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AA
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1167*..
       Handelsbez.:    UP!

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 195            y = 300                   VA
             26P                     x = 145            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 195       y = 300            8                VA
             26J                   x = 195       y = 300           22                VA
             27H                   x = 350       y = 250            8                HA
             27F                   x = 350       y = 250           30                HA
						
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