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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C24
                             Typ                           C24 605
                             Radgröße                      6.0Jx15 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             C24 605 35 02 1059/07 CMS /                    4/100/57,1           35          600    2000
                                           SR05 Ø67,1-Ø57,1


                             Kennzeichnungen
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             KBA-Nummer                    51675
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
                             Radgröße                      6.0Jx15 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                  Z13
                             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       26                  ---

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Seat
                                                           Skoda
                                                           Volkswagen

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Arosa              37-74         195/45R15                                       A12 A23 A99
                             6H, 6HS                 37-74         195/50R15   A01 G01 K42                         S02
                             e1*95/54*,
                             98/14*0049*..,
                             e9*98/14*0037*..
                             Seat Mii                44, 50, 55    175/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/60R15   A01 K1a K2b                         Flh NoE V15
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    185/55R15   A01 K1a K2b                         S01
                             e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                                     44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                                     44, 50, 55    205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
                             Seat Mii electric       61            175/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A23 A99
                             AA                      61            175/60R15   A01 K1a K2b                         Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;    61            185/55R15   A01 K1a K2b
                             (32,3 kWh-Batterie)     61            195/50R15   A01 K1a K1b K2b
§ 22 51675, Erweiterung 02




                                                     61            195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                             Skoda Citigo            44, 50, 55    175/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/60R15   A01 K1a K2b                         Flh NoE V15
                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    185/55R15   A01 K1a K2b                         S01
                             e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                             - incl. Facelift 2017   44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                                     44, 50, 55    205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
                             Skoda Citigo E IV       61            175/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A23 A99
                             AA                      61            175/60R15   A01 K1a K2b                         Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;    61            185/55R15   A01 K1a K2b
                             (32,3 kWh-Batterie)     61            195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                                     61            195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                             VW Lupo                 92            195/45R15   R37                                 A12 A23 A99
                             6ES                                                                                   B03 S01
                             e1*98/14*0147*..,
                             e1*2001/116*0147*..
                             VW Lupo                 37-77         195/45R15                                       A12 A23 A99
                             6X, 6E                                                                                N3L S02
                             e1*97/27,98/14,
                             2001/116*
                             0085,0114*..
                             VW UP!                  44-66         175/55R15   A01 K1a K2b                         A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44-66         175/60R15   A01 K1a K2b                         Flh NoE Npf
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/55R15   A01 K1a K2b                         V15 S01
                             e13*2007/46*1182*..     44-66         195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                             - incl. Facelift 2016   44-66         195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                                     44-66         205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
                             VW cross UP!            55, 66        175/55R15                                       A12 A23 A99
                             AA                      55, 66        175/60R15                                       Flh KMV S01
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66        185/55R15
                             - incl. Facelift 2016   55, 66        195/50R15   A01 K2b
                                                     55, 66        195/55R15   A01 K2b
                                                     55, 66        205/50R15   A01 K1a K2b K3a K3c K5d K6x




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW e-UP!                60,61        175/55R15     A01 K1a K2b                           A12 A23 A99
                             AA, AAN                 60,61        175/60R15     A01 K1a K2b                           Flh S01
                             e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/55R15     A01 K1a K2b
                             e13*2007/46*1182*..     60,61        195/50R15     A01 K1a K1b K2b
                             (18,7 - 32,3 kWh-       60,61        195/55R15     A01 K1a K1b K2b
                             Batterie)
                             - incl. Facelift 2016


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 6

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             hinausragen.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 6

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                             mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 6 von 6

                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 6. Juli 2020




                             Bohlander                                                                      00346611.DOC JR-PB




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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