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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo, 14
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MAGMA
                             Typ                             MM7070
                             Radgröße                        7Jx17H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             CC           MM7070 CC / Ø57,1-EX-Ø72            4/100/57,1          40         610    2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52298
§ 22 52298, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MM7070...(s.o)
                             Radgröße                        7Jx17H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat un Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 EX1

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52298 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Mii                44, 50, 55   195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA, AAN                 44, 50, 55   215/35R17     A01 K2b R03                           Flh NoE V17
                             e13*2007/46*1168*..;                                                                     S01
                             e13*2007/46*1183*..
                             Seat Mii electric       61           195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA                                                                                       Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;
                             (32,3 kWh-Batterie)
                             Skoda Citigo            44, 50, 55   195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA, AAN                 44, 50, 55   215/35R17     A01 K2b R03                           Flh NoE V17
                             e13*2007/46*1169*..;                                                                     S01
                             e13*2007/46*1184*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Skoda Citigo E IV       61           195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA                                                                                       Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;
§ 22 52298, Erweiterung 02




                             (32,3 kWh-Batterie)
                             VW UP!                  44-66        195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA, AAN                 44-66        215/35R17     A01 K2b R03                           Flh NoE Npf
                             e13*2007/46*1167*..;                                                                     V17 S01
                             e13*2007/46*1182*..
                             - incl. Facelift 2016
                             VW cross UP!            55, 66       195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA                      55, 66       215/35R17     A01 K2b R03                           Flh KMV V17
                             e13*2007/46*1167*..                                                                      S01
                             - incl. Facelift 2016
                             VW e-UP!                60,61        195/40R17                                           A12 A14 A21
                             AA, AAN                                                                                  Flh S01
                             e13*2007/46*1167*..;
                             e13*2007/46*1182*..
                             (18,7 - 32,3 kWh-
                             Batterie)
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 5
                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
§ 22 52298, Erweiterung 02




                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 4 von 5
                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
§ 22 52298, Erweiterung 02




                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810118 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MM7070
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 5
                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52298, Erweiterung 02




                             Lambsheim, 16. Juni 2020




                             Schmidt                                                                      00345388.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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