Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Fahrzeughersteller SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
410030571/C2 EB6050/C2 Ø57,1-M-Ø72 57,1 660 2125 01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L; 24J e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 11A; 22L ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K G406 33 - 95 185/55R15-81 11A; 22B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K/C G613 44 - 85 195/50R15-82 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 95 185/55R15-81 11A; 22B; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 165/60R15 77 11A; 248 nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1183*.. 165/65R15 81 11A; 248 Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 11A; 245; 248 Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24J; 244; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 729; 73C;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 26P; 74A; 74P; 76Q; 77E
27H
205/50R15 86 11A; 241; 244; 246;
26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 165/60R15 77 11A; 248 nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1184*.. 165/65R15 81 11A; 248 Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 11A; 245; 248 Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24J; 244; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 729; 73C;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 26P; 74A; 74P; 76Q; 77E
27H
205/50R15 86 11A; 241; 244; 246;
26P; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.. 40 - 55 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
791 G952 40 - 55 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 24J; 24M; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 33H 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 155;
17; 17 CK; 19E-299; 32 B; 32B-299; 35 I; 35I-299; 53; 53 B; 53 I; 6E;
6KV; 6N
120 Nm für Typ : AA
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 55 175/55R15 77 nur Cross UP;
175/60R15 81 Frontantrieb;
185/55R15 8211A; 245; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 8211A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 729; 73C;
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26P; 74A; 74P; 76Q; 77E
27H
205/50R15 86 11A; 24J; 248; 26P;
27F
AA e13*2007/46*1167*.. 85 185/55R15 M+S 11A; 24J; 248; 26B UP GTI;
195/50R15 M+S 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine;
27H Frontantrieb;
195/55R15 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 165/60R15 77 11A; 248 nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 165/65R15 81 11A; 248 Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 11A; 245; 248 Frontantrieb;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24J; 244; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 729; 73C;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 26P; 74A; 74P; 76Q; 77E
27H
205/50R15 86 11A; 241; 244; 246;
26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
79 - 118 185/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
100 - 118 195/50R15 51G
118 195/50R15-82
53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I
lt.ABE;
85 - 118 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 Achslast; 11A; 22B; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 22B; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 74P
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
155 B042 37 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
155 B042/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
155 B042/2 53 - 82 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15-81 VCN; 11A; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 74P
35B
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
17 9138 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
17 9138/1 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
17 9138/2 37 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
17 CK A123 37 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
19E-299 E083 72 195/60R15 Country; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 Country; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15-89 Country; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 24K 74P
118 185/55R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
195/50R15-81 RALLYE
BREIT-VERSION
205/50R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B nicht Kombi;
1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
1HX1 G156 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; Allradantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Steilheck;
40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 663 Schrägheck;
195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
32 B B870 40 - 85 195/55R15-83 Kombi;
205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
32 B B870/1 40 - 100 195/55R15-83 Kombi;
205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
32B-299 D522 64 - 100 195/55R15-85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 31I; 51G bis Nachtrag 4; Kombi;
195/55R15-85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 31I; 51G bis Nachtrag 4;
195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. Limousine;
ACHSLAST 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
35I-299 E960 85 195/55R15-85 Kombi; bis Nachtrag 7;
205/50R15-85 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 118 195/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
35I-299 E960 85 195/55R15-84 Limousine; bis
205/50R15-85 Nachtrag 7;
85 - 118 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 22B Kombi;
e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 22B; 24C; 24D nur bis
e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 9033 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
205/50R15-85 VCN; 11A; 21B; 22B;
24K; 35B
53 9033/1 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
205/50R15-85 VCN; 11A; 21B; 22B;
24K; 35B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
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Verkaufsbezeichnung: VW SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 B C116 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A;
33I; 35B 74P
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
53 B C116/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A;
33I; 35B 74P
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
95 - 102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
53 B C116/2 53 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A;
33I; 35B 74P
205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K;
33I; 35B
95 - 102 185/55R15-81 11A; 22B
195/50R15-81 11A; 22B
205/50R15-85 11A; 22B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtig ung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31I) Aus Freigängigkeitsgründen sind diese Rad-Reifen-Kombinationen nicht zulässig an Fahrzeug-
ausführungen mit Niveauregulierungsanlage.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
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33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33I) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Hinterachse ein Stabilisator eingebaut
werden.Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
663) Sofern Reifen der Größe 185/55 R 15 auf der Felge 7 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW -Teile-Nr.
175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 27 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AA
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*..
Handelsbez.: UP!
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 195 y = 300 VA
26P x = 145 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 195 y = 300 8 VA
26J x = 195 y = 300 22 VA
27H x = 350 y = 250 8 HA
27F x = 350 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.