ABE: 47984
Design:
C 18
Radnummer:
C18 757 35 02
Daten:
7x16" ET35 LK4/100/67.1
CMS 591/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47984
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 EH2+
Typ: C18 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47984
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47984
Die ABE-Nr. 47984 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C18
757, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. RA-000475-A0-233 vom 08.01.2010
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1a - e; 2a - b; 3; 4; 5a - e; 6a - c; 7;
8a - b; 9a - h; 10a - d; 11; 13a - c; 14;
15a - d; 16a - b; 17a - e; 18; 19a - c;
20 - 22; 23a - d
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV Nord Mobilität
GmbH & Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 08.01.2010
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der ABE: 47984
Flensburg, 03.02.2010
Im Auftrag
Dirk Hansen
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. RA-000475-A0-233
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47984
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten
Nr. RA-000475-A0-233
zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 47984 nach
§ 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für den Sonderradtyp C18 757
I Auftraggeber: CMS Trading Automotive GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St. Leon-Rot
Es wird ein zusammenfassendes Gutachten erstellt. Der Verwendungsbereich wird erweitert.
Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 24 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von
Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt,
wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Dieses Gutachten
gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum.
II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: CMS
Radtyp: C18 757
Radgröße: 7½ J x 17 EH2+
Einpresstiefe: siehe Übersicht
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht
Lochzahl: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung, bzw. durch Zentrierring
Geprüfte Radlast: siehe Übersicht
Reifenabrollumfang: siehe Übersicht
III Übersicht der Ausführungen
III.1 Ausführungen
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festig- press- loch-Ø Abroll- Radlast Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen- ungs- tiefe umfang datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
CMS 591/1 SR15 Ø72,5- 5/112 15,4 11,0 Kegel 35 72,5 2115 720 11/09
Ø57,1 60°
CMS 591/1 SR17 Ø72,5- 5/112 15,4 11,0 Kegel 35 72,5 2115 720 11/09
Ø66,6 60°
CMS ohne Ring 5/112 15,0 7,6 Kugel 51 57,1 2085 650 11/09
591/11 Ø25,6
mm
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
CMS ohne Ring 5/112 15,0 7,6 Kugel 35 66,6 2115 720 11/09
591/12 Ø25,6
mm
CMS ohne Ring 5/112 15,0 7,6 Kugel 41 66,6 2130 720 11/09
591/13 Ø25,6
mm
CMS ohne Ring 5/115 15,4 11,0 Kegel 44 70,2 2205 670 11/09
591/15 60°
CMS 591/2 ohne Ring 5/120 15,4 11,0 Kegel 35 72,5 2105 685 11/09
60°
CMS 591/2 SRZ11 Ø72,5- 5/120 15,4 11,0 Kegel 35 72,5 2105 685 11/09
Ø67,1 60°
CMS 591/3 ohne Ring 5/110 15,4 11,0 Kegel 38 65,1 2105 720 11/09
60°
CMS 591/4 ohne Ring 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 40 67,2 2130 720 11/09
60°
CMS 591/4 SR10 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 40 67,2 2130 720 11/09
Ø60,1 60°
CMS 591/4 SR12 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 40 67,2 2130 720 11/09
Ø64,1 60°
CMS 591/4 SR12 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 40 67,2 2130 720 11/09
Ø66,1 60°
CMS 591/5 ohne Ring 5/112 15,0 7,6 Kugel 41 57,1 2130 720 11/09
Ø25,6
mm
CMS 591/6 SR10 Ø67,1- 5/108 15,4 11,0 Kegel 45 67,2 2085 715 11/09
Ø60,1 60°
CMS 591/6 SR11 Ø67,1- 5/108 15,4 11,0 Kegel 45 67,2 2085 715 11/09
Ø63,4 60°
CMS 591/6 SR13 Ø67,1- 5/108 15,4 11,0 Kegel 45 67,2 2085 715 11/09
Ø65,1 60°
CMS 591/7 SR15 Ø72,5- 5/112 15,4 11,0 Kegel 48 72,5 2115 720 11/09
Ø57,1 60°
CMS 591/7 SR17 Ø72,5- 5/112 15,4 11,0 Kegel 48 72,5 2115 720 11/09
Ø66,6 60°
CMS 591/8 ohne Ring 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 48 67,2 2115 720 11/09
60°
CMS 591/8 SR10 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 48 67,2 2115 720 11/09
Ø60,1 60°
CMS 591/8 SR12 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 48 67,2 2115 720 11/09
Ø64,1 60°
CMS 591/8 SR14 Ø67,2- 5/114.3 15,4 11,0 Kegel 48 67,2 2115 720 11/09
Ø66,1 60°
CMS 591/9 ohne Ring 5/112 15,0 7,6 Kugel 48 57,1 2085 650 11/09
Ø25,6
mm
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller und Vertrieb: CMS Automotive Trading GmbH
Fertigung: CMS Jant ve Makina Sanayii A.S.
Art der Sonderräder: Einteiliges LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und
Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und dazwischen-
liegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch Deckel ver-
schlossen
Korrosionsschutz: Lackierung
IV.1 Radanschluß
Befestigungsart: je nach Fahrzeugtyp mit Kegelbundschrauben bzw. -
muttern Kegelwinkel 60 °/ Kugelbund ∅ 25,6 mm
Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht
Durchmesser der Befestigungsbohrun-
gen in mm: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, jedoch
max. 160 Nm bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbe-
reich angegeben
IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Typzeichen: KBA 47984
Herstellerzeichen: CMS (Logo)
An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
(eingegossen oder eingeschlagen)
Radtyp: C18 757
Radgröße: 7½ J x 17 EH2+
Einpreßtiefe in mm: z.B. Et 35
Ausführungbezeichnung: z.B. C18 757 35 09
Herstellungsdatum: Monat und Jahr
Werkstoff: GAlSi7Mg
An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.Die nachgeprüften Muster stimm-
ten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein.
V.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
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Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Nord, RP-003952-A1-233, durchgeführt
V.3.1 Dauerfestigkeitsprüfung
Die Dauerfestigkeit wurde auf einem unwuchtbelasteten Scheibenradprüfstand untersucht. Der
Prüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt.
Aus- ET max. Reib- dyn. entspricht max.
führung in mm Radlast wert Reifen- Abrollum- Biegemo-
in kg halbmesser fang in ment in
in m mm Nm
CMS 591/12 35 720 0,9 0,337 2115 4775
(C18 75735 91S)
CMS 591/2 35 685 0,9 0,335 2105 4775
(C18 757 35 16)
CMS 591/3 38 720 0,9 0,335 2105 4796
(C18 757 38 59)
CMS 591/5 41 720 0,9 0,339 2130 4890
(C18 757 4160S)
CMS 591/13 41 720 0,9 0,339 2130 4890
(C18 757 4191S)
CMS 591/15 44 670 0,9 0,335 2205 4542
(C18 757 4470)
CMS 591/9 48 720 0,9 0,332 2085 4899
(C18 757 4860S)
CMS 591/11 51 650 0,9 0,332 2085 4461
(C18 757 5160S)
CMS 591/1 35 720 0,9 0,337 2115 4775
(C18 757 35 09)
CMS 591/4 40 720 0,9 0,339 2130 4875
(C18 757 40 10)
CMS 591/6 45 715 0,9 0,332 2085 4821
(C18 757 45 07)
CMS 591/7 48 720 0,9 0,337 2115 4963
(C18 757 48 09)
CMS 591/8 48 720 0,9 0,337 2115 4963
(C18 757 48 10)
An den geprüften Rädern konnten nach Erreichen der vorgeschriebenen Mindestlastspielzahlen
keine Anrisse festgestellt werden. Ein unzulässiger Abfall des Anzugmomentes der Be-
festigungsteile war nicht gegeben.
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
V.3.2 Impactprüfung
Zum Nachweis eines ausreichenden Bruchverhaltens wurde ein Impact-Test nach ISO 7141
durchgeführt. Als Prüfbereifung wurde die in der folgenden Tabelle genannten Reifengrößen
verwendet. Dabei wurde jeweils ein Fabrikat mit möglichst geringer Querschnittsbreite gewählt.
Ausführung Lochzahl/ Einpresstiefe max. Reifengröße
Lochkreis in mm Radlast in
kg
CMS 591/12 5/112 35 720 195/40R17
(C18 75735 91S)
CMS 591/2 5/120 35 685 195/40R17
(C18 757 35 16)
CMS 591/3 5/110 38 720 195/40R17
(C18 757 38 59)
CMS 591/5 5/112 41 720 195/40R17
(C18 757 4160S)
CMS 591/13 5/112 41 720 195/40R17
(C18 757 4191S)
CMS 591/15 5/115 44 670 195/40R17
(C18 757 4470)
CMS 591/9 5/112 48 650 205/50R17
(C18 757 4860S) 720 215/50R17
CMS 591/11 5/112 51 650 205/50R17
(C18 757 5160S)
CMS 591/1 5/112 35 720 195/40R17
(C18 757 35 09)
CMS 591/4 5/114,3 40 720 195/40R17
(C18 757 40 10)
CMS 591/6 5/108 45 715 195/40R17
(C18 757 45 07)
CMS 591/7 5/112 48 650 205/50R17
(C18 757 48 09) 720 215/50R17
CMS 591/8 5/114,3 48 650 205/50R17
(C18 757 48 10) 720 215/50R17
Die Anforderungen der Richtlinie wurden erfüllt.
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Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
V.3.3 Abrollprüfung
Um einige der o.g. Radtypen auch an Geländewagen verwenden zu können wurde zusätzlich
eine Abrollprüfung durchgeführt. Bei der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrundegelegt.
Ausführung: alle
Radlast in kg = 720
Prüflast in kN = 17,66
(2,5 x FR)
Abrollstrecke in km = 2000
Reifendruck in bar : = 4,5
Prüfreifengröße: 265/70R17
An den geprüften Rädern konnten nach Erreichen der vorgeschriebenen Mindestlastspielzahlen
keine Anrisse festgestellt werden. Ein unzulässiger Abfall des Luftdruckes der Prüfbereifung
war nicht gegeben.
VI Anbau und Verwendungsprüfung
VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor.
Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der
Fassung 06.2006 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998
durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung
der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde.
VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spur-
weite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps C18 757 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
VII Zusammenfassung
Die Sonderräder C18 757 des Herstellers CMS Trading Automotive GmbH entsprechen den
„Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom
25.11.1998 . Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine tech-
nischen Bedenken.
Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei-
henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass die-
ses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der
Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwen-
dung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den
Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf
die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Ver-
wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
sind.
Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der
Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw.
A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage).
VIII Anlagen
VIII.1 Radspezifische Anlagen
Zeichnungsnr.: Datum:
Zeichnung des Sonderrades J 591 000 27.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 001 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 002 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 003 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 004 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 005 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 006 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 007 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 008 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 009 28.05.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 011 26.10.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 012 03.12.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 013 03.12.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 014 03.12.2009
Zeichnung des Sonderrades J 591 015 03.12.2009
Zeichnung der Zentrierringe D 000 251/1 26.01.1996
Zeichnung der Zentrierringe D 000 251-E 27.02.2003
Zeichnung der Zentrierringe D 000 343 01.04.1996
Zeichnung der Zentrierringe Zentrierring 67 mm 18.10.07
Zeichnung der Zentrierringe Zentrierring 72,6 mm 02.10.07
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
Zeichnung Kegelbundmutter RM_M12x1,5_19121.5 11.08.1995
Zeichnung Kegelbundmutter RM_M12x1,25_19121.25 02.01.1995
Zeichnung Kegelbundschraube RS_M12x1,5x28_3712BL28 08.11.1995
Zeichnung Kegelbundschraube RS_M12x1,25x28_3712CL28 03.12.1994
Zeichnung Kegelbundschraube RS_M14x1,5x30_3714L30 08.11.1995
Zeichnung Kegelbundschraube RS_M14x1,5x33_3714L33 08.11.1995
Zeichnung Nabenkappe C020392 18.04.2004
Zeichnung Nabenkappe-Logo D000523 06.04.2007
Radbeschreibung C18 757 19.11.2009
VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Anlage 0 Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
ET35
Anlage 1 a (Audi 5/112/57) 1 bis 14
Anlage 1 b (Ford 5/112/57) 1 bis 3
Anlage 1 c (Seat 5/112/57) 1 bis 6
Anlage 1 d (Skoda 5/112/57) 1 bis 7
Anlage 1 e (VW 5/112/57) 1 bis 10
Anlage 2 a (Audi 5/112/66,5) 1 bis 4
Anlage 2 b (Mercedes 5/112/66,5) 1 bis 21
Anlage 3 (Opel 5/120/67,1) 1 bis 3
Anlage 4 (BMW 5/120/72,6) 1 bis 15
ET38
Anlage 5 a (Alfa Romeo 5/110/65) 1 bis 3
Anlage 5 b (Cadillac 5/110/65) 1 bis 3
Anlage 5 c (Fiat 5/110/65) 1 bis 3
Anlage 5 d (Opel 5/110/65) 1 bis 16
Anlage 5 e (Saab5/110/65) 1 bis 5
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
ET40
Anlage 6 a (Toyota 5/114,3/60) 1 bis 9
Anlage 6 b (Suzuki 5/114,3/60) 1 bis 6
Anlage 6 c (Fiat 5/114,3/60) 1 bis 3
Anlage 7 (Honda 5/114,3/64,1) 1 bis 17
Anlage 8 a (Nissan 5/114,3/66) 1 bis 5
Anlage 8 b (Renault 5/114,3/66) 1 bis 8
Anlage 9 a (Citroen 5/114,3/67) 1 bis 3
Anlage 9 b (Chrysler 5/114,3/67) 1 bis 4
Anlage 9 c (Ford 5/114,3/67) 1 bis 4
Anlage 9 d (Mazda 5/114,3/67) 1 bis 11
Anlage 9 e (Mitsubishi 5/114,3/67) 1 bis 5
Anlage 9 f (Hyundai 5/114,3/67) 1 bis 7
Anlage 9 g (Kia 5/114,3/67) 1 bis 9
Anlage 9 h (Peugeot 5/114,3/67) 1 bis 3
ET41
Anlage 10 a (Audi 5/112/57) 1 bis 8
Anlage 10 b (Seat 5/112/57) 1 bis 5
Anlage 10 c (Skoda 5/112/57) 1 bis 8
Anlage 10 d (VW 5/112/57) 1 bis 9
Anlage 11 (Audi 5/112/66,5) 1 bis 3
ET42
Anlage 12 a nicht vergeben
Anlage 12 b nicht vergeben
ET44
Anlage 13 a (Opel 5/115/70,1) 1 bis 4
Anlage 13 b (GM Daewoo 5/115/70,1) 1 bis 4
Anlage 13 c (Cadillac 5/115/70,1) 1 bis 3
ET45
Anlage 14 (Renault 5/108/60) 1 bis 4
Anlage 15 a (Ford 5/108/63,4) 1 bis 7
Anlage 15 b (Jaguar 5/108/63,4) 1 bis 4
Anlage 15 c (Volvo 5/108/63,4) 1 bis 7
Anlage 15 d (Land Rover 5/108/63,4) 1 bis 3
Anlage 16 a (Volvo 5/108/65) 1 bis 4
Anlage 16 b (Peugeot 5/108/65) 1 bis 3
RA-000475-A0-233.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47984 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000475-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 757
ET48
Anlage 17a a (Audi 5/112/57) 1 bis 4
Anlage 17b b (Ford 5/112/57) 1 bis 3
Anlage 17c c (Seat 5/112/57) 1 bis 4
Anlage 17d d (Skoda 5/112/57) 1 bis 7
Anlage 17e e (VW 5/112/57) 1 bis 5
Anlage 18 (Mercedes 5/112/66,5) 1 bis 4
Anlage 19 a (Toyota 5/114,3/60) 1 bis 3
Anlage 19 b (Suzuki 5/114,3/60) 1 bis 3
Anlage 19 c (Fiat 5/114,3/60) 1 bis 3
Anlage 20 (Honda 5/114,3/64,1) 1 bis 9
Anlage 21 (Renault 5/114,3/66) 1 bis 6
Anlage 22 (Mazda 5/114,3/67) 1 bis 9
ET51
Anlage 23 a (Audi 5/112/57) 1 bis 3
Anlage 23 b (Seat 5/112/57) 1 bis 3
Anlage 23 c (Skoda 5/112/57) 1 bis 6
Anlage 23 d (VW 5/112/57) 1 bis 4
Essen, 08.01.2010
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning
Dipl.-Ing.Leibold
RA-000475-A0-233.doc
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C18
Typ C18 757
Radgröße 7,5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C18 757 35 02 591/10 CMS / 4/100/57,1 35 650 2105
SR05 Ø67,1 - Ø57,1
591/10 JF /
SR05 Ø67,1 - Ø57,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47984
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C18 757 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx17H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba 44-95 205/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 K56 A01 A02 A04
6K/C A05 A08 A09
G613 A12 A16 A23
S02
Seat Cordoba/Ibiza 37-115 205/40R17 G01 K1c K42 K45 K56 T80 A01 A02 A04
6K A05 A08 A09
e9*93/81*0001*.., A12 A16 A23
e9*98/14*0001*.. Car Flh L18
Sth S02
Seat Ibiza 33-110 205/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80 A01 A02 A04
6K A05 A08 A09
G406 A12 A16 A23
S02
VW Corrado 79-118 195/40R17 T81 A01 A02 A04
53I 79-118 205/40R17 T80 T81 T84 A05 A08 A09
E664, /1 A12 A16 A23
K1a K2b K42
K45 S02
VW Golf (III), Vento 40-85 205/40R17 G01 K1a K42 T80 T81 T84 A01 A02 A04
1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 205/40R17 K1a K42 T80 T81 T84 X17 A05 A08 A09
F804,894, G156,407, 40-85 215/40R17 G01 K1a K41 K42 K45 T83 X17 A12 A16 A23
e1*93/81*0004*, 40-85 225/35R17 K1a K42 T82 A58 V17 S02
e1*96/79*0068*,
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Passat 50-100 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A05
35I 50-100 215/40R17 A01 G01 K1a K42 K45 T83 T85 A08 A09 A12
E657, /1 A16 A23 B19
S02
VW Passat 85-118 205/40R17 T84 A02 A04 A05
35I-299 85-118 215/40R17 A01 G01 K1a K42 K45 T83 T85 A08 A09 A12
E960 A16 A23 B19
S02
VW Polo, P. Classic 40-81 205/40R17 G01 K1c K41 K42 K45 K56 A01 A02 A04
6KV A05 A08 A09
H249, A12 A16 A23
e9*93/81*0008*.., Car Sth VW7
e9*98/14*0008*.. S02
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B19 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L18 Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem Len-
keinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und Stabilisator zu
achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm an Achse 1 ist
der Lenkeinschlag zu begrenzen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
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T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/40R17 245/35R17
Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 13 235/50R17 255/45R17
Nr. 14 235/55R17 255/50R17
Nr. 15 235/60R17 255/55R17
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 18 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
VW7 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsanlage Typ VW II (Bendix,
Scheiben-Ø 239 mm, Scheibendicke 18 mm, belüftet) an Achse1.
X17 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. April 2013 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47984 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55014113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C18 757
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. April 2013
Bohlander 00193459.DOC
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