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							                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 20                                                           Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                          : SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 51
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             C25 707 51 53S CMS 1062 12                     ohne                        57,1                    690     2200    11/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT, S.A.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                             Zubehör                                     : m. Serienbefestigungsmitteln;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : KJ
                                                                           140 Nm für Typ : KJ
                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R17 88                                        ARONA; Frontantrieb;
                                                                       215/45R17 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S; 77E
                             KJ             e9*2007/46*3134*..        48 - 110 195/45R17 85W                               IBIZA;
                                                                               205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                             Zubehör                                     : m. Serienbefestigungsmitteln;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     Polo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 147 195/45R17 85                                 Polo GTI; Polo;
                                                                          205/45R17 M+S                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          205/45R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          215/40R17 87                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                          215/45R17 M+S                                77E
                                                                          215/45R17 87

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
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                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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