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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              28b
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        XA85935
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  BORBET
Radausführung:                                                  Lk112A
Radgröße:                                                      8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         57,10 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
5L                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø26,                     120 Nm
                                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              235/35R19                                  A02) bis A10)
                                      T91)

e11*2007/46*0010*12   1200/1250 (1079)                                           5/112/57,1




RZ-064663-A0-015-28b~SK-5-112-57-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              28b
Seite :                   2/3                                                                M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              235/35R19                              A02) bis A10)
                                      T91)

e11*2007/46*0034*10   1200/1250                                              5/112/57,1


Auflagen und Hinweise
A01)          Entfällt für dieses Gutachten.

A02)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
              veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RZ-064663-A0-015-28b~SK-5-112-57-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              28b
Seite :                   3/3                                                            M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
        verwendet werden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 28b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XA85935 des Herstellers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.07.2012




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