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							Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 40 SKODA                                                       Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 22.11.2012
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Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TRBY6BP38B571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     04/11
TRBY6BP38D571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     05/09
TRBY6BP38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     04/08
TRBY6SA38B571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     04/11
TRBY6SA38D571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     05/09
TRBY6SA38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      715    2105     04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85              195/40R17 81      51J                         Kombi; Stufenheck;
                                                    205/40R17 80                                  Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
6Y             e11*98/14*0123*..         37 - 85    195/40R17 81      51J                         Schrägheck;
                                                    205/40R17 80      11A; 24M                    Frontantrieb;
                                         37 - 96    205/40R17 84      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63               195/40R17 81      5DV; 51J                    Frontantrieb;
                                                    205/40R17 80      11A; 24M; 5DA               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/40R17 84      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/35R17 83      11A; 22H; 24J; 24M;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                      5DW
                                                    215/40R17 83      11A; 22H; 24J; 24M;         74P
                                                                      5DW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 40 SKODA                                                  Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84                                      Roomster Scout;
                                          215/35R17 83          11A; 24M                    Frontantrieb;
                                          215/40R17 83          11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     11A; 24M; 5DV; 51J          Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                              215/35R17 83      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                              215/40R17 83      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 132 205/40R17 84      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83W     11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 83W     11A; 24J; 24M               74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77  195/40R17 81      5DV; 51J                    Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               205/40R17 80     11A; 24M; 5DA               Nicht Scout;
                                               205/40R17 84     11A; 24M                    Frontantrieb;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5DW
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                5DW
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     11A; 24M; 5DV; 51J          Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               205/40R17 80     11A; 24M; 5DA               Frontantrieb;
                                               215/35R17 83     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                               215/35R17 83W    11A; 24J; 24M               74P
                                               215/40R17 83W    11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87                                     nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                      44 - 110 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; 367         gepanzerte Fz;
                                      44 - 132 215/45R17 87W                                Kombi; Limousine;
                                               225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 367         Allradantrieb;
                                      132      205/50R17     51G                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 40 SKODA                                                  Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 40 SKODA                                                  Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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