Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 23 SKODA Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMUS6BP32B5 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 71 OMUS6BP3257 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 02/07 1 OMUS6KA32B5 LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 71 OMUS6KA32LB LK100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 565 1965 09/09 571 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 22F; 24D; 24J Schrägheck; 37 - 96 205/40R17 84 11A; 22F; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 11A; 22F; 24J; 24M Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22F; 24D; 24J; 5DA Frontantrieb; 205/40R17 84 11A; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71E; 5DW 215/40R17 83 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 5DW 74P 225/35R17 82 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 5DK 225/35R17 86 11A; 21P; 22F; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 23 SKODA Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R17 83 11A; 22H; 22M; 22P; Fabia Kombi; e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22H; 22L; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 56C; 71E; 44 - 132 205/40R17 84 11A; 22H; 22M; 22P; 721; 725; 729; 73C; 24D; 24J 74A; 74P 215/35R17 83W 11A; 22H; 22M; 22P; 24C; 24D 215/40R17 83W 11A; 22H; 22L; 22P; 24C; 24D 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24D; 24J; 5DA Fabia Schrägheck; e11*2007/46*0013*.. 215/35R17 83 11A; 22F; 24C; 24D Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 82 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71E; 5DK 721; 725; 73C; 74A; 44 - 132 205/40R17 84 11A; 22H; 24D; 24J 74P 215/35R17 83W 11A; 22F; 24C; 24D 225/35R17 86 11A; 21P; 22F; 24C; 24D 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22F; 24D; 24J; 5DA Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 84 11A; 22F; 24D; 24J Nicht Scout; 215/35R17 83 11A; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb; 5DW 215/40R17 83 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5DW 12A; 51A; 56C; 71E; 225/35R17 82 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 5DK 74P 225/35R17 86 11A; 21P; 22F; 24C; 24D 5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 84 11A; 22I; 24J; 24M Roomster Scout; 215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 86 11A; 21P; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 44 - 132 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M gepanzerte Fz; 225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 23 SKODA Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 23 SKODA Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0043-07-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933 ANLAGE: 23 SKODA Radtyp: OMUS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.