Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 112 A
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3U, 3T, 5E, 5L Serien-Radschraube, 120 Nm
Kugelbund Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3U e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Skoda Superb 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
225/45R17
A01) K03)
235/40R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb II 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01) K03)K04) K45) M00) N215)
225/45R17
A01) K03)K04) K45)
235/40R17
A01) K01)K04) K45)
235/45R17
A01) G1D)K01) K04) K45) K46) K47)
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A01) K01)K04) K36) M00) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll) 215/45R17
A01) K01)K04)
225/45R17
A01) K01)K04) K36)
235/40R17
A01) K01)K04) K36)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A01) K01)K04) K36) M00) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 215/45R17 M+S
A01) K01)K04)
225/45R17
A01) K01)K04) K36)
235/40R17
A01) K01)K04) K36)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/45R17 A02) bis A10)
A01) K01)K04) K37)
235/45R17
A01) K01)K04) K37)
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 A02) bis A10)
A01) K01)K04) M00) N215)
205/50R17 M+S
A01) K01)K04) M00)
205/55R17
A01) G0U)K01) K04) M00) N215)
205/55R17 M+S
A01) G0U)K01) K04) M00)
215/50R17
A01) G0U)K01) K04) M00)
215/55R17
A01) G7K)K01) K04) M00)
225/45R17
A01) K01)K04)
225/50R17
A01) G0U)K01) K02)
235/45R17
A01) K01)K04)
235/50R17
A01) G7K)K01) K02) K48)
245/45R17
A01) G0U)K01) K02)
255/45R17
A01) G0U)K01) K02)
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A01) K03)K04) M00) E57)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 215/45R17
Hinterachse) A01) K03)
225/45R17
A01) K01)K04)
235/40R17
A01) K01)K04) K51)
235/45R17
A01) K01)K04) K50) K51)
245/40R17
A01) K01)K04) K28) K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 Skoda Octavia 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A01) K03)M00) E58)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse) 215/45R17
A01) K03)
225/45R17
A01) K01)K04)
235/40R17
A01) K01)K04)
235/45R17
A01) K01)K04) K50)
245/40R17
A01) K01)K04)
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 135 Skoda Octavia Scout 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
A01) K03)
245/40R17
A01) K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
"ML".
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist um 10 mm zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen.
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 2h
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2h mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2014
RA-000355-K0-015-02h~SK-5-112-57-ET35.docx