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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 65535
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           100 C
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 57,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 5J, 6Y, NH                   Serien-Radschraube,                                 120 Nm
                                 Kugelbund Ø26 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000344-Q0-015-14h~SK-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                              e11*2007/46*0011*..
1U                              e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      Skoda Octavia              185/65R15                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad) N195)

                                           185/65R15 M+S

                                           195/65R15

                                           205/60R15

                                           215/55R15

                                           235/55R15
                                           A01) K03)K31) K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1            175/55R15                           A02) bis A10)
                                         A93)M00) N185) T77)

                                           175/60R15
                                           M00)N185)

                                           185/55R15

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K04)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                              e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS          185/55R15                          A02) bis A10)

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K04)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2              185/55R15                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,      A01) A93)K04)                     E59)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 155/80R13     185/60R15
                od.165/70R14)              A01) A93)G0W) K04)

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K03) K04)

                                           195/55R15
                                           A01) A93)G5F) K03) K04)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04)

                                           215/50R15
                                           A01) G5G)K01) K04) K42) K43)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2              185/55R15                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,      A01) A93)K04) N195)               E59)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/.. oder   185/60R15
                185/..)                    A01) A93)G0W) K04) N195)

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K03) K04) N205)

                                           195/55R15
                                           A01) A93)K03) K04) N205)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04)

                                           215/50R15
                                           A01) K01)K04) K42) K43)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
Seite :                    4 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 81       Skoda Fabia 3            175/60R15                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi)    A93a)M00) N185)                      E59a)

                                          175/60R15 M+S
                                          A93a)M00) W185)

                                          175/65R15
                                          M00)N185)

                                          175/65R15 M+S
                                          M00)W185)

                                          185/55R15
                                          A93a)

                                          185/60R15

                                          195/55R15
                                          A01) K04)

                                          205/50R15
                                          A01) K04)

                                          205/55R15
                                          A01) K04)K49)

                                          215/50R15
                                          A01) K01)K04)

                                          225/50R15
                                          A01) K01)K04) K25) K28) K49) K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
Seite :                    5 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster, Skoda 185/55R15                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01) A93)K04) N195)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        185/60R15
                                            A01) A93)G0W) K04) N195)

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K03) K04) N205)

                                           195/55R15
                                           A01) A93)K03) K04) K42) N205)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04) K42)

                                           215/50R15
                                           A01) K01)K02) K42) K43)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 185/55R15                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01) A93)K04)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        185/60R15
                                            A01) A93)K04)

                                           195/50R15
                                           A01) A93)K03) K04)

                                           195/55R15
                                           A01) A93)K03) K04) K42)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04) K42)

                                           215/50R15
                                           A01) K01)K02) K42) K43)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout    185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A93)N195)

                                         185/60R15
                                         A93)G0W) N195)

                                         195/50R15
                                         A93)

                                         195/55R15
                                         A01) A93)K42)

                                         205/50R15
                                         A01) K04)K42)

                                         215/50R15
                                         A01) K01)K04) K42) K43)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid      175/60R15                         A02) bis A10)
                Spaceback               A93)M00) N185)

                                         175/65R15
                                         M00)N185)

                                         185/60R15

                                         195/55R15
                                         A01) K04)

                                         205/50R15
                                         A01) K04)

                                         205/55R15
                                         A01) K04)K49)

                                         215/50R15
                                         A01) K03)K04) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
     - e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
     - e11*2007/46*0013 ab Nachtragsstand 20.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               14h
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
     - sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
         100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden .

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
     Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 14h mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2015




RA-000344-Q0-015-14h~SK-5-100-57-ET35.docx