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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R6705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R6705.07
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1Z, 3U, 3T, 5L                   Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge-        ZP 50704 120 Nm
                                 winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000576-A0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Superb                  205/50R16                                            A02) bis A10)
                                      A93)

                                                   205/55R16
                                                   A93)

                                                   215/50R16

                                                   225/45R16

                                                   225/50R16
                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e11*98/14*0187*23   min. 1020/1060max. 1210/1060                                           5/112/57,1




RA-000576-A0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia;                205/55R16                                                        A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A95)                                                             K03)

                                                               215/50R16

                                                               225/50R16
                                                               K04)K37)
                                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                               vorne                hinten
                                                               205/55R16            225/50R16          A01) bis A10) E06)E45)
                                                                                                       K03)K04)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147            Octavia RS,                             205/55R16 M+S                           A01) bis A10) A95)
                       Octavia Kombi RS                                                                E06)K03)

103 bis 118            Octavia Scout                           205/55R16 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                                       K01)
                                                               205/60R16 M+S

                                                               215/55R16 M+S
                                                               K04)

                                                               225/50R16
                                                               K04)K37)

                                                               225/55R16
                                                               K04)K37)K44)
e11*2001/116*0230*38   2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0)                                           5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     4/9                                                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/55R16                                                        A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A95)                                                             K03)

                                                               215/50R16

                                                               225/50R16
                                                               K04)K37)
                                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                               vorne                hinten
                                                               205/55R16            225/50R16          A01) bis A10) E06)E45)
                                                                                                       K03)K04)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147            Octavia RS,                             205/55R16 M+S                           A01) bis A10) A95)
                       Octavia Kombi RS                                                                E06)K03)

103 bis 118            Octavia Scout                           205/55R16 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                                       K01)
                                                               205/60R16 M+S

                                                               215/55R16 M+S
                                                               K04)

                                                               225/50R16
                                                               K04)K37)

                                                               225/55R16
                                                               K04)K37)K44)
e11*2007/46*0012*05    2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0)                                           5/112/57,1



Typ:                         3T
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Superb                  205/55R16                                                        A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)      A01)K03)K04)                                                     E06)

                                                               225/50R16
                                                               A01)K01)K04)
e11*2001/116*0326*14   1200/1250(0)                                                                    5/112/57,1




RA-000576-A0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     5/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         3T
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Superb                  205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)      A01)K03)K04)                      E06)

                                        225/50R16
                                        A01)K01)K04)
e11*2007/46*00014*05   1200/1250(0)                                     5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A01)A93)K01)

                                        215/60R16
                                        A01)A93)K01)

                                        225/50R16
                                        A01)A93)K01)

                                        225/55R16
                                        A01)A93)K01)K04)

                                        235/50R16
                                        A01)K01)K02)

                                        235/55R16
                                        A01)K01)K02)

                                        245/50R16
                                        A01)K01)K02)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0010*07    1200/1250                                        5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     6/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A01)A93)K01)

                                        215/60R16
                                        A01)A93)K01)

                                        225/50R16
                                        A01)A93)K01)

                                        225/55R16
                                        A01)A93)K01)K04)

                                        235/50R16
                                        A01)K01)K02)

                                        235/55R16
                                        A01)K01)K02)

                                        245/50R16
                                        A01)K01)K02)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0034*05   1200/1250                                         5/112/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     7/9                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,).



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     8/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Fil-
     zinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
     drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000576-A0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     9/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010




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