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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     1/7                                                                                  Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                       53R8805
Art des Sonderrades:                                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                              53R8805.07
Radgröße:                                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          112 mm
Lochzahl:                                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                                        76,0 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                               710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                       2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                     Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
1Z, 3U, 3T, 5L                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             225/40R18                                                A01) bis A10)
                                                                                                K03)K04)K40)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                K03)K40) V00n)
e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060max. 1210/1060                                               5/112/57,1




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     2/7                                                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ:                          1Z
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Octavia                  215/40R18                                                          A01) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      E46)K36)                                                           K01)K04)

                                                                  225/40R18
                                                                  K37)
                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)E46)
                                                                                                          K01)K02)K28)K37) V00n)
                                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K02)K28)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 118             Octavia 4x4;                              225/40R18                               A01) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)                                                                K01)K04)K37)

                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K02)K28)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 118            Octavia Scout                             215/45R18 M+S                           A01) bis A10)
                                                                  K44)                                    K01)K37)

                                                                  225/40R18

                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2001/116*0230*39   Lim. 1100/1100| Kom.1100/1150 -1230 -4x4                                           5/112/57,1




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     3/7                                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ:                          1Z
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Octavia                  215/40R18                                      A01) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      E46)K36)                                       K01)K04)

                                              225/40R18
                                              K37)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)E46)
                                                                                      K01)K02)K28)K37) V00n)
                                              225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K01)K02)K28)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 118             Octavia 4x4;          225/40R18                               A01) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)                                            K01)K04)K37)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K01)K02)K28)K37)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 118            Octavia Scout         215/45R18 M+S                           A01) bis A10)
                                              K44)                                    K01)K37)

                                              225/40R18

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                      K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2007/46*0012*06    1100/1230 (1245)                                               5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                                      A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)K04)K45)K46)

e11*2001/116*0326*15   1200/1250(0)                                                   5/112/57,1




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     4/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)K04)K45)K46)

e11*2007/46*0014*06   1200/1250(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K02)
e11*2007/46*0010*08   1200/1250                                          5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K02)
e11*2007/46*0034*06   1200/1250                                          5/112/57,1




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     5/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     6/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seit-
     lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Fil-
     zinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
     drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Rad-
     hausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011




RA-000594-A0-104-07b~SK-5-112-57-ET35_53R8805.doc
						
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